Neubau Nichtwohngebäude
Ob Verwaltungsgebäude, Betriebshof oder andere Funktionsgebäude: Solche Nichtwohngebäude sind meist Millionenprojekte für kommunale Unternehmen. Gut, dass Sie dafür staatliche Fördermittel bei der KfW beantragen können.
Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie verbessern die Infrastruktur in Ihrer Kommune, Sie senken spürbar Ihre Energiekosten und Sie entlasten dauerhaft unser Klima – denn je weniger Energie Sie verbrauchen, umso weniger Schadstoffe werden emittiert.
Weil Sie dadurch den Klimaschutz voranbringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nichtwohngebäude in Eigenregie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertigstellung kaufen.
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung: Sie verfügen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Der Zahlenwert gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 10 Mio. Euro je Vorhaben. Davon erhalten Sie 5 %, also max. 500.000 Euro, als Tilgungszuschuss.
Gut zu wissen: Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.
Außerdem fördern wir stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung. Voraussetzung: Für diese Anlagen beziehen Sie keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude kaufen, fördern wir den Kaufpreis des Gebäudes. Notariatsgebühren und andere Nebenkosten werden nicht gefördert.
Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grundstückskauf werden nicht mitgefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Als weitere Fördermittel kommen für Sie außerdem der Zuschuss für Brennstoffzellen und der Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Frage.
Gebäude energieeffizient bauen und sanieren
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.