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Kredit

202

IKU – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung

Investieren Sie in Energie­effizienz, Klimaschutz und Klima­anpassung im Quartier

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
Rotes Ausrufezeichen

Informationen zum Antrags- und Zusagestopp

In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiers­versorgung (202)" bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.

Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Transformations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Förder­darlehen sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dieser Seite informieren.