Meldung vom 24.09.2020 / KfW, Inlandsförderung

Das Baukindergeld soll verlängert werden

In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die Frist für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Wer zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

Mit dem Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten.

Bislang wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung.

Zur Presseerklärung des BMI: Webseite des BMI

Allgemeine Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier: www.kfw.de/newsroom/baukindergeld

Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung.

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