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KfW-ifo-Kredithürde

Zur Konstruktion und Interpretation der KfW-ifo-Kredithürde. Die Kredithürde wird im Rahmen der ifo Konjunktur­umfragen seit 2017 nach einer Überarbeitung der Methodik vierteljährlich erhoben. Die Kredithürde gibt den Prozentanteil der Unternehmen an, die das Bankverhalten in Kreditver­handlungen als „restriktiv“ einordnen. Um zu gewährleisten, dass die Einschätzung der Kreditvergabe­bereitschaft der Banken auf originären Erfahrungen der Firmen beruht, werden dazu nur diejenigen Unternehmen befragt, die zuvor angeben, in den vergangenen drei Monaten Kreditver­handlungen mit Banken geführt zu haben. Die Entwicklung dieses Anteils kann wiederum als Indikator für Veränderungen der Nachfrage nach Bankkrediten interpretiert werden.

Für die Indikatoren der KfW-ifo-Kredithürde erfolgt die Auswertung der Befragungs­ergebnisse differenziert nach Größen­klassen und Sektoren. Dazu werden monatlich rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschafts­bereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Großhandel, Einzelhandel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhaupt­gewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.

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KfW Research, KfW Bankengruppe, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt,

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