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Ausschlussliste (inkl. Ergänzende Anforderungen)

Die konzernweit gültige „Ausschlussliste der KfW Bankengruppe“ schließt einerseits neu zuzusagende Finanzierungen in festgelegten Bereichen aus (Ausschlüsse). Andererseits bindet die KfW Bankengruppe für ausgewählte Sektoren ihr unmittelbares finanzielles Engagement in konkreten neuen Projekten an qualitative Bedingungen (Ergänzende Anforderungen).

Im Anschluss finden Sie alles bisher veröffentlichten Versionen der Ausschlussliste in zeitlicher Reihenfolge. Für Neuzusagen im inländischen Fördergeschäft werden neue Versionen der Ausschlussliste der KfW jeweils drei Monate nach dem angegebenen Veröffentlichungsdatum wirksam.

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