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Der Vorstand der KfW
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der KfW in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes über die KfW und der Satzung der KfW. Er ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben verantwortlich und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
Mitglieder des Vorstands der KfW Bankengruppe
Weitere Informationen
- Geschäftsordnung für den Vorstand der KfW(PDF, 81 KB, barrierefrei)
- Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW(PDF, 98 KB, barrierefrei)
- KfW-Gesetz (Rechtsform, Aufgaben und Organe der KfW)(PDF, 127 KB, barrierefrei)
- KfW-Verordnung(PDF, 95 KB, barrierefrei)
- KfW-Satzung (Geschäftsführungs- und Verwaltungsbefugnisse der Organe der KfW)(PDF, 157 KB, barrierefrei)