Pressemitteilung vom 27.10.2026 / Inlandsförderung
Starke Nachfrage nach ERP-Gründerkredit – StartGeld: 225 Millionen Euro im ersten Halbjahr zugesagt
- Zahl der Zusagen um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen
- Fördervolumen um 75 Prozent auf 225 Millionen Euro erhöht
- KfW unterstützt junge Unternehmungen mit Krediten von bis zu 200.000 Euro
In Deutschland werden immer mehr Unternehmen gegründet. Das hatte bereits der KfW-Gründungsmonitor im Mai gezeigt. Nun spiegelt sich die wachsende Gründungstätigkeit auch in den Förderzahlen wider: Die KfW hat im ersten Halbjahr 2026 eine deutlich gestiegene Nachfrage nach dem ERP- Gründerkredit – StartGeld verzeichnet. Zwischen Januar und Juni erteilte sie in dem Förderprogramm für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen rund 2.320 Zusagen. Das sind 34 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das zugesagte Fördervolumen stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 um 75 Prozent auf 225 Millionen Euro.
Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: Gründungen treiben Innovationen voran, stärken den Wettbewerb und sichern die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Die steigende Nachfrage nach dem ERP-Gründerkredit – StartGeld zeigt, dass viele Menschen ihre unternehmerischen Vorhaben jetzt umsetzen wollen. Als Förderbank stehen wir fest an der Seite dieser Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit unserem Förderangebot im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützen wir sie dabei, die notwendigen Finanzierungen zu erhalten. Durch die Übernahme von 80 Prozent des Kreditrisikos erleichtern wir den Hausbanken die Kreditvergabe und verbessern so den Zugang zu Finanzierung.
Erst vergangenen Dezember hatte die KfW die maximale Kreditsumme im ERP-Gründerkredit – StartGeld von 125.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Das Förderprogramm richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen, die seit höchstens fünf Jahren tätig sind. Auch Unternehmensnachfolgen können mit dem Kredit finanziert werden. Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Darüber hinaus können kleine gemeinwohlorientierte Unternehmen den Kredit beantragen – das gilt sowohl für gemeinnützige Unternehmen als auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: ERP-Gründerkredit – StartGeld: Förderung für Gründung, Übernahme und Wachstum
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