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Pressemitteilung vom 23.03.2022 / KfW

KfW stockt Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten auf 500 Mio. EUR auf

  • „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ unter dem Dach des Programms IKK Investitionskredit Kommunen (208)
  • Kredithöchstbetrag 10 Mio. EUR, verbilligter Zinssatz

Die KfW stockt ihr zinsverbilligtes Kreditprogramm zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten um 250 Mio. EUR auf. Das bereitgestellte Volumen beträgt somit insgesamt 500 Mio. EUR. Das Programm ist am 11. März gestartet und stößt auf eine hohe Nachfrage. Bereits wenige Tage nach Start des Programms lagen der KfW insgesamt 46 Kreditanträge mit einem Kreditvolumen rd. 235 Mio. EUR vor.

Die aufgestockte Sonderförderung für Kommunen läuft über das etablierte Programm IKK Investitionskredit Kommunen (208) und ist mit einem verbilligten Zinssatz ausgestattet, der aktuell bei minus 0,50 % liegt. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31.12.2022 befristet, sofern das Programmvolumen nicht vorzeitig ausgeschöpft ist. Der maximale Kreditbetrag beträgt ab 22.03.2022 grundsätzlich 10 Mio. EUR.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, sagt: „Der furchtbare Krieg in der Ukraine dauert an und zwingt immer mehr Menschen zur Flucht – auch nach Deutschland. Die KfW lässt die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten nicht im Stich. Die hohe Nachfrage nach unserem Hilfsprogramm zeigt, dass es richtig war, schnell zu handeln und das Angebot jetzt noch einmal aufzustocken und damit die finanzielle Unterstützung auf eine breitere Basis zu stellen.“

Weitere Informationen finden Sie unter:
IKK Investitionskredit Kommunen

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Wolfram Schweickhardt

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