Meldung vom 10.07.2026 / KfW, Inlandsförderung

Fortsetzung der Heizungsförderung

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zur Fortsetzung der Heizungsförderung und Umstellung auf die neuen Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026. Wichtig zu wissen ist:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emmissionen im Gebäudesektor zu senken.
  • Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Diese finden Sie hier: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
  • Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig.
  • Kundinnen und Kunden mit antragsreifen Investitionsvorhaben können bis einschließlich 20. Juli 2026 bis 20:00 Uhr noch Förderzusagen zu den bisherigen Förderbedingungen erhalten.
  • Voraussetzung für die Antragsreife und damit Förderung zu alten Bedingungen ist eine gültige „Bestätigung zum Antrag“, die vom Energieberater bzw. Fachunternehmen über einen Login bei der dena bis zum 8. Juli 2026 erstellt und beantragt werden musste.
  • Die Stellung von Förderanträgen mit einer bereits vorliegenden und gültigen „Bestätigung zum Antrag“ war und ist für Kundinnen und Kunden über das Portal Meine KfW.de weiterhin durchgängig möglich.
  • Für Investitionsvorhaben, für die bis zum 8. Juli 2026 noch keine gültige „Bestätigung zum Antrag“ vorlag, gelten die neuen Fördebedingungen.
  • Auf das Login bei der dena, über die Fachberater eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen, gab es am 8. Juli außergewöhnlich viele Zugriffe. Dadurch kam es zu technischen Einschränkungen.
  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig.

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Eine Mitarbeiterin mit Headset ist im Beratungsgespräch und arbeitet vor einem Bildschirm

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