Meldung vom 09.01.2025 / KfW
Nebenberuflich ein Unternehmen gründen? Der ERP-Gründerkredit – StartGeld macht es möglich
Gute Nachrichten zum Jahresbeginn: Seit dem 1. Januar können mehr Gründerinnen und Gründer den ERP-Gründerkredit - StartGeld beantragen. Das Programm steht jetzt auch für dauerhafte Nebenerwerbsgründungen offen. Diese müssen nicht mehr anschlussfähig an einen Haupterwerb sein.
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie jungen Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit den Zugang zu einem zinsgünstigen Kredit. Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen. Neben Unternehmen im Haupterwerb steht die Förderung auch Unternehmen im Nebenerwerb zur Verfügung.
Alle Berechtigten können über ihre Hausbank ein Darlehen von bis zu 125.000 Euro beantragen. Das Besondere: Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 % des Ausfallrisikos. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten.
Mit der Programmausweitung fördert die KfW den Trend nebenberuflicher Gründungen. Diese erfreuen sich wachsender Beliebtheit und steigen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent an, wie Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors zeigen. Diesen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Programm unter: kfw.de/067
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