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Grundsätze guter Unternehmensführung in der KfW Bankengruppe

Corporate Governance in der KfW orientiert sich an den Grundsätzen und Standards guter Unternehmensführung und -überwachung, mit denen die Leitung und die Überwachung des Unternehmens durch seine Organe verbessert, das Bewusstsein für eine gute Corporate Governance erhöht und insgesamt eine bessere und wirtschaftlichere Erfüllung der Aufgaben des Unternehmens erreicht werden soll.

Public Corporate Governance Kodex

Für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, hat das Bundeskabinett am 1. Juli 2009 den "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK) des Bundes verabschiedet. Dieser formuliert in Form von Empfehlungen und Anregungen Standards guter Unternehmensführung, die die Führung und Überwachung von Unternehmen des Bundes transparenter und nachvollziehbarer gestalten sollen.

Der PCGK orientiert sich am rechtlichen Rahmen von Kapitalgesellschaften. Juristischen Personen des öffentlichen Rechts - wie der KfW - wird die Beachtung des PCGK empfohlen, soweit rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Im Rahmen der Anwendung des PCGK soll das Unternehmen jährlich über die Corporate Governance im Unternehmen berichten. Bestandteile des Berichts sind insbesondere der Bericht über die individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung der Organmitglieder (sog. „Vergütungsbericht“) und die gemeinsame Erklärung von Unternehmensführung und Überwachungsorgan, dass den Empfehlungen des PCGK des Bundes entsprochen wird, einschließlich einer Offenlegung und nachvollziehbaren Begründung zu eventuellen Abweichungen (sog. "Entsprechenserklärung").

Vorstand und Verwaltungsrat der KfW haben Ende 2009 beschlossen, den PCGK innerhalb der KfW umzusetzen und das Regelwerk der KfW entsprechend anzupassen. Die Empfehlungen des PCGK wurden dabei auf die besonderen körperschaftlichen Struktur- und Organverhältnisse der KfW so weit wie möglich übertragen und in ihrem Regelwerk verankert.

Corporate Governance Bericht

Seit dem 01.01.2011 verpflichtet die Satzung Vorstand und Verwaltungsrat der KfW, einen jährlich zu erneuernden Corporate Governance Bericht inklusive Vergütungsbericht und Entsprechenserklärung abzugeben und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Einen Corporate Governance Bericht haben Vorstand und Verwaltungsrat der KfW erstmalig für das Jahr 2010 abgegeben. Der vollständige Bericht wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Finanzbericht der KfW veröffentlicht; im Finanzbericht wird der Vergütungsteil zur Vermeidung von Doppelungen in identischem Wortlaut als Teil des Konzernanhangs abgedruckt. Zudem werden alle bislang veröffentlichten Corporate Governance Berichte fortlaufend und vollständig, also einschließlich Vergütungsbericht und Entsprechenserklärung nachfolgend öffentlich zugänglich gemacht.

Führt ein Bundesunternehmen einen Konzern unter einheitlicher Leitung, so richtet sich der PCGK auch an die Führung des Konzerns. Vor diesem Hintergrund erstellen die großen operativen Tochtergesellschaften der KfW - DEG und KfW IPEX-Bank - jeweils einen eigenen Corporate Governance Bericht mit eigener Entsprechenserklärung. Diese Berichte sind nachfolgend und auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaften veröffentlicht.

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Gesetz und Satzung

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