Was wird gefördert?

Programmnummer 151  Kredit

Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)" können alle energetischen Maßnahmen finanziert werden, die zum angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt.

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder einer besonders erhaltenswerten Bausubstanz können Sie mit diesem Programm finanzieren.

Erläuterungen und technische Anforderungen zu den geförderten KfW-Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (unter Reiter 4 - "Antrag, Formulare, Merkblätter").

Bei einem Wohnungskauf bringt das entsprechend sanierte Gebäude den KfW-Effizienzhaus-Standard schon mit. Die an Ihrem Kaufobjekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.

Programm 151 finanziert im Detail:

  • Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren von beheizten Räumen,
  • Heizungsaustausch oder Optimierung der Wärmeverteilung,
  • Einbau einer Lüftungsanlage,
  • anfallende Baunebenkosten (wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung),
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt und erfüllen die technischen Mindestanforderungen.

Infoboxanker

Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. 
Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen.

Eine Kombination mit dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) ist möglich.

Führen Sie Arbeiten zur Barrierereduzierung durch, können Sie das Programm Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm Energieeffizient Bauen (153) oder Energieeffizient Sanieren (Kredit (152) oder Zuschuss (430)) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.