Konditionen
Programmnummer 151 Kredit
Programm 151
| Sollzins (Effektivzins) pro Jahr | Laufzeit | tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung |
|---|---|---|---|
| 1,00 % (1,00 %) | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre |
| 1,00 % (1,00 %) | 10 Jahre | 2 Jahre | 10 Jahre |
| 1,10 % (1,11 %) | 20 Jahre | 3 Jahre | 10 Jahre |
| 1,30 % (1,31 %) | 30 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Aktuelle Zinssätze und Darlehenskonditionen
Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre - das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei - zahlen Sie die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen (tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.
Zinsbindung
Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot.
Tilgungszuschuss
Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr saniertes oder gekauftes Wohneigentum erzielt.
| Förderung auf Basis der Energiesparverordnung (EnEV): |
Tilgungszuschuss: |
|---|---|
| KfW-Effizienzhaus Denkmal |
2,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 115 |
2,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 100 |
5,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 85 |
7,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 70 |
10,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 55 |
12,5 % |
Die Gutschrift Ihres Tilgungszuschusses erfolgt, sobald Ihr Sachverständiger und Ihre Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung bestätigt haben.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Beratungs- und Planungsleistungen, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Danach wird eine Bereitstellungsprovision berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Die Abruffrist kann um maximal 24 Monate verlängert werden. Ihr Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die jeweils abgerufenen Beträge sollten innerhalb von 3 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. Anderenfalls wird ein Zinszuschlag fällig.
Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.
Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurück.
Außerplanmäßige Tilgung
Im Programm 151 ist während der ersten Zinsbindungsfrist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenfrei möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Verwendungsnachweis
Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Zusätzlich reichen Sie bei Ihrer Hausbank eine von Ihnen und Ihrem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" (unter Reiter 4 - "Antrag, Formulare, Merkblätter") ein.
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