Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

    Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude“.

  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Identifizierung und Nachweiseinreichung

Ab sofort ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kunden­portal „Meine KfW“ auch für folgende Antragsteller­gruppen möglich:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum

    Zum Sondereigentum gehören:

    • die Räume der Wohnung (einschließ­lich der Boden­beläge, Tapeten, Einbau­möbel, nicht tragende Wände inner­halb der Wohnung und Sanitär­installationen)
    • Hei­zungen im Wohnungs­eigentum (z. B. Gas-Etagen­heizung und Luft-Luft-Wärme­pumpe)
    • Versorgungsleitungen, die nur eine Wohnung versorgen und in der eine Teilungs­erklärung zum Sonder­eigentum erklärt wurden
    • ggf. noch weitere Räume außer­halb der ab­geschlossenen Wohnung (z. B. Keller­raum und Dach­boden)
    umsetzen
  1. Experten beauftragen

    Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

    Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fach­unter­nehmer­innen und Fach­unter­nehmer.

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

    Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

    Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.

    Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung. Bei der Über­nahme der Muster­formu­lierung ist darauf zu achten, dass die Formu­lierung auf das indivi­duelle Vor­haben angepasst wird.

  3. Registrieren und Zuschuss beantragen

    Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.

    Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kunden­portal „Meine KfW“.

    Um eine System­überlastung in Zeiten besonders hoher Nachfrage nach unseren Zuschuss­produkten zu vermeiden, haben wir einen virtuellen Warte­raum eingerichtet. Bevor Zuschuss­interessierte das Kunden­portal „Meine KfW“ nutzen können, werden sie in diesen Warte­raum geleitet und dann der Reihe nach hineingelassen.

    Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 10 Minuten Zeit, um zu bestätigen, dass Sie ins Kunden­portal „Meine KfW“ weiter­geleitet werden wollen. Falls Sie dieses Zeit­fenster verpassen sollten, verfällt Ihr Platz im Warteraum.

    Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz bzw. von Ihrer Fach­unter­nehmerin oder Ihrem Fach­unter­nehmer ausgehändigt.

    Ihr Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungs­anlage, sondern auch für die Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

    Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreich­frist für den Nach­weis des Vor­habens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zu­sage. Wir können den Zu­schuss nur dann aus­zahlen, wenn Ihr Vor­haben bis zu diesem Datum ab­geschlossen ist und Sie die Aus­zahlung im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt haben.

  4. Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben.

    Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)

    Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

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  5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt? Dann können Sie sich jetzt identifizieren und Ihre Nachweise einreichen.

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilien­häusern ist die Identifi­zierung und Nachweis­einreichung im Kunden­portal „Meine KfW“ möglich.

    Was Sie beim Einreichen von Nach­weisen beachten müssen, haben wir für Sie auf einer Checkliste zusammengestellt:

    Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – Einfamilienhäuser (Selbstnutzung)

    Selbst­nutzende Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer in Ein­familien­häusern müssen ihre Nach­weise bis Ende Februar 2025 eingereicht haben, wenn die letzte Rech­nung zur Durch­führung des Vor­habens vor September 2024 aus­gestellt wurde.

    Ver­mieterinnen und Ver­mieter von Ein­familien­häusern reichen ihre Nach­weise bis Ende September 2025 ein, wenn die letzte Rechnung zur Durch­führung des Vor­habens vor März 2025 aus­gestellt wurde.

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (MFH) und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kundenportal „Meine KfW“ möglich.

    Alle wichtigen Hinweise zum Einreichen von Nachweisen haben wir für Sie in nachfolgenden Checklisten zusammengestellt:

    Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – MFH und WEG (Basisantrag)

    Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – MFH und WEG (Zusatzantrag)

    Ist die letzte Rech­nung zur Durch­führung Ihres Vor­habens vor November 2024 aus­gestellt worden, haben Sie bis Ende Mai 2025 Zeit, Ihre Nach­weise ein­zureichen.

    Die Identifizierung findet entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren statt. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kunden­portal „Meine KfW“, unter Punkt 2 Vorhaben umsetzen und identifizieren.

    Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

    • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unternehmerin oder Ihr Fach­unternehmer für Sie ausstellt.
    • Sie laden alle Rechnungen zu den förder­fähigen Kosten hoch.
    • Sie laden – sofern notwendig – weitere Nach­weise hoch (zum Beispiel für den Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus).

    Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen geprüft haben, zahlen wir den Zu­schuss auf Ihr Konto beziehungs­weise das Konto der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus.

Antragstellung auf einen Blick

Wer stellt den Antrag? Und welche Boni können im Antrag berücksichtigt werden? Unsere Grafik liefert einen schnellen Überblick.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.