Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: private Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer, die eine effiziente Heizungs­anlage einbauen bzw. den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • Ihr Vorteil: Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden und ist mit dem Ergänzungs­kredit 358/­359 zur Zwischen­finan­zierung kombinier­bar

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungs­förderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) zum 21.07.2026 an.

Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.

Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungs­phase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.

Die Erstellung neuer BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungs­phase bis zum Start der neuen Förder­bedingungen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.
  • Werden bereits bestehende BzA in der Umstellungs­phase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.

Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förder­bedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.