Rückforderungen aus der Zeit vor 1945
Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstückes in den neuen Bundesländern Probleme bei der Löschung von Grundpfandrechten aus der Zeit vor dem 8.5.1945 haben, dann setzen Sie sich bitte mit der KfW-Niederlassung Berlin in Verbindung.
Die KfW verwaltet im Auftrag des Bundes Forderungen, deren ursprüngliche Gläubiger u. a. Banken und Versicherungen waren. Die KfW ist berechtigt, Löschungsbewilligungen zu erteilen, wenn Sie, falls die Forderung noch valutiert, die Ablösung vornehmen. Auch wenn eine Zuständigkeit der KfW nicht gegeben sein sollte, können wir Ihnen sicher den richtigen Ansprechpartner nennen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der KfW-Niederlassung in Berlin gerne zur Verfügung.
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