Geschäftsbesorgung durch die FuB

Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB)

Die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), eine Tochter der KfW Beteiligungsholding GmbH, ist aus der rückwirkend zum 01.01.2001 erfolgten Verschmelzung der Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung mbH (GAW) und der KfW-Finanzierungsplanungs- und Beratungsgesellschaft mbH (KfW-FuB) hervorgegangen.

Wesentliche Aufgabengebiete der FuB sind die Abwicklung von Sonderaufgaben der Währungsumstellung und die Geschäftsbesorgung zu Aufgaben der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA).

Die Erledigung von Aufgaben, für welche die FuB keine eigenen personellen und technischen Ressourcen besitzt, übernimmt die KfW im Rahmen bestehender Geschäftsbesorgungsverträge. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zentralfunktionen wie z. B. Interne Revision, Personal, allgemeine Verwaltung, technische Durchführung des Zahlungsverkehrs und EDV.

1. Sonderaufgaben der Währungsumstellung

Die FuB hat am 01.07.1990 die Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit der Staatsbank der ehemaligen DDR und der Währungsumstellung übernommen. Hier ist die FuB insbesondere für die Abwicklung von Devisenausländerkonten bzw. die Ermittlung von Anspruchsberechtigten zur Auszahlung von Guthaben ehemaliger Devisenausländer (Personen mit Wohnsitz außerhalb der DDR) verantwortlich.

2. Geschäftsbesorgung für die KfW als Rechtsnachfolgerin der Staatlichen Versicherung der DDR i. Abw. (SinA)

Zum 01.01.2007 hat die FuB geschäftsbesorgend die Erledigung der Aufgaben der SinA übernommen. Aufgabe der FuB ist die Bearbeitung von noch rund 2.000 als offen verbliebenen Schadensfällen. Inhalt der Aufgabenerledigung ist die Regulierung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen von Geschädigten, deren Ansprüche aus Schadensereignissen resultieren, die sämtlich vor dem 31.12.1990 liegen.

Zum 01.01.2008 wurde die KfW aufgrund der gesetzlichen Anordnung des SinAAuflG Rechtsnachfolgerin zu allen Rechten und Pflichten der SinA. Mit der inhaltlichen Aufgabenerledigung ist unverändert die FuB beauftragt.

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