Eingangsbereich des Gebäudes der KFW Bank

    Bericht des Verwaltungsrats

    Sitzungen des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2022 der Verwaltungsrat, der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss jeweils dreimal, der Prüfungsausschuss zweimal sowie der Risiko- und Kreditausschuss achtmal zusammen. Aufgrund der Maßnahmen zur pandemischen Situation fanden die Sitzungen zum Teil virtuell im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen statt.

    Porträt Christian Lindner
    Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen

    In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

    • den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2021,
    • die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inkl. KfW IPEX-Bank, DEG und KfW Capital,
    • die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche,
    • bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichtsbehörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapitalanforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
    • die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine,
    • die strategische Agenda KfWplus mit der Weiterentwicklung der KfW zur digitalen Transformations- und Förderbank,
    • den Stand der Erörterung der Sektorleitlinien mit der Bundesregierung zur Ausrichtung auf das 1,5-Grad-Ziel und einer Paris-kompatiblen Sektorsteuerung des Neugeschäfts bis 2045,
    • die Neuordnung der Mittelstandsfinanzierung (ERP-Förderkredit KMU und KfW Förderkredit großer Mittelstand) sowie
    • das Angebot des Lernzentrums TUMO in Berlin und das Interesse an einem bundesweiten Rollout zur Förderung digitaler Fähigkeiten von Jugendlichen

    zur Kenntnis.

    Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten befasst:

    • Hinsichtlich der Aktivitäten der Inlandsförderung stand insbesondere die sehr hohe Inanspruchnahme der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) im Fokus der Befassung, wobei durch zusätzliche Haushaltsmittel eine zwischenzeitliche Fortführung des Förderangebotes gelang. Daneben wurde der Verwaltungsrat über die im ersten Halbjahr auslaufenden Corona-Hilfen informiert, mit denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), d. h. insbesondere der Mittelstand, in der Phase der belastenden pandemiebedingten Maßnahmen essenziell unterstützt werden konnten. Wesentliche weitere Themen waren Maßnahmen wie die Umsetzung von verschiedenen Hilfsprogrammen zur ­Abfederung der Auswirkungen des Krieges in Europa, insbesondere im Bereich der Energiebeschaffung und Versorgungssicherheit, aber auch Hilfen für Kommunen zur Unterbringung von vor dem Krieg Flüchtenden.
    • Mit Blick auf die Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungsrat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammenarbeit, darunter das Engagement der KfW in der Ukraine mit ungebundenen Finanzkrediten sowie den Launch der PtX-Plattform auf der COP 27 mit Entwicklungs- sowie Wachstumsfonds zur Förderung von Investitionen in grüne Wasserstoffprojekte.
    • Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank bzw. des Geschäftsfeldes Export- und Projektfinanzierung standen die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure und die Auswirkungen des Krieges in Europa im Mittelpunkt.
    • Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert. Insbesondere durch die Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde die Refinanzierung der KfW am Kapitalmarkt ergänzt.
    • Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe.

    Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, ­Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäftsentwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

    Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2023. Er nahm die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.

    Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren. Im Berichtszeitraum haben sich keine materiellen Interessenkonflikte ergeben; vorsorglich gab es in fünf Fällen im Risiko- und Kreditausschuss Stimm­enthaltungen oder Nichtmitwirkung an Beschlüssen.

    Im Berichtsjahr haben fünf Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen. Im Präsidial- und Nominierungsausschuss hat ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Gleiches gilt für den Vergütungskontrollausschuss und den Risiko- und Kreditausschuss. Im Prüfungsausschuss haben zwei Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

    Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2022 an sieben Schulungsveranstaltungen und fünf Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz (KWG) teil.

    Ausschüsse des Verwaltungsrats

    Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstands­angelegenheiten, insbesondere Nachbesetzungsfragen, und beschloss eine aktualisierte interimistische Geschäftsverteilung aufgrund von Änderungen durch die Transformationsagenda KfWplus sowie der unbesetzten Vorstandsposition Markt Inland. Darüber hinaus befasste er sich mit einer Anpassung der Vorstandsbezüge und er beschloss zur Konkretisierung der grundsätzlichen geschäftspolitischen Ausrichtung der KfW Strategische Leitlinien für das Jahr 2023.

    Des Weiteren wurde der Ausschuss zu bankenaufsichtlichen Themen, über die KfW Stiftung, Bautätigkeiten und Rechtsstreitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch, befasste sich mit der Eignung seiner Mitglieder sowie der Zusammensetzung und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat.

    Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen und den Berichten gemäß Institutsvergütungs­verordnung sowie mit der Anpassung der Vorstandsbezüge. Er wurde über die jährliche Risikoanalyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Er überprüfte und bestätigte die Angemessenheit der Vergütungssysteme. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie und die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.

    Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte und befasste sich mit der Risikolage und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Ferner wurde unter anderem auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeitsbereichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risikokultur, detailliert auf Stresstesting und Marktpreisrisiken, das Risikoprofil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungssystem, insbesondere im Hinblick auf die Institutsvergütungsverordnung, eingegangen. Auch mit der Berichterstattung über Schattenbankunternehmen setzte er sich auseinander.

    Umfassend behandelt wurden insbesondere auch die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine sowie der fortdauernden Corona-Pandemie auf die Risikolage der KfW.

    Weiterhin hat sich der Ausschuss mit der Bewertungssystematik der Länderrisiken sowie den Möglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Luft- und Kreuzschifffahrt auseinandergesetzt. Er befasste sich mit der Weiterentwicklung der Paris-kompatiblen Sektorsteuerung sowie Informationssicherheitsrisiken. Auch die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW und die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden diskutiert. Schließlich erörterte der Ausschuss die Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre.

    Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungslegungsprozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2021. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionssystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2022 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2022 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2023 zu. Er begleitete bankenaufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bankenaufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

    Personalien

    Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundesminister der Finanzen für das Jahr 2023 den Vorsitz im Verwaltungsrat von meinem Kollegen Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, übernommen.

    Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2023 Gerald Heere, Harald Hübner, Ulrich Lange, Dr. Marcus Optendrenk, Dr. Bettina Orlopp und Dr. Kai H. Warnecke. Zum 06.04.2022 hat Gerhard Hofmann sein Mandat niedergelegt, Daniel Quinten ist zum 07.04.2022 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum 31.12.2022 hat Dr. Joachim Lang sein Mandat niedergelegt, Tanja Gönner ist zum 01.01.2023 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum Jahresende 2022 schieden Dr. Danyal Bayaz, Ingeborg Esser, Albert Füracker, Dr. Louis Hagen, Reinhold Hilbers und Alois Karl aus dem Verwaltungsrat aus. Der Verwaltungsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

    Turnusgemäß sind zum 31.12.2022 ausgeschieden und wiederbestellt worden: Dr. André Berghegger, Volker Bouffier, Achim Post, Daniel Quinten und Joachim Rukwied.

    Jahresabschluss

    Die für das Geschäftsjahr 2022 zum Abschlussprüfer bestellte Deloitte GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum 31.12.2022 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der KfW wurde nach den Vorschriften des HGB, der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

    Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 30.03.2023 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.

    Frankfurt am Main, 30. März 2023

    Der Verwaltungsrat

    Vorsitzender

    Rechtlicher Hinweis:
    Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2022 basieren auf dem Finanz­bericht 2022 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2022 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2022 der KfW Vorrang.