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Hinweisgebersystem

Die KfW Bankengruppe (Konzern) hat den Rechtsanwalt Arndt Brillinger (Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte in Karlsruhe) zum Ombudsmann bestellt. Vom 01.03.2014 an dient die Ombudsperson als externe Anlaufstelle für alle Mitarbeiter/innen des KfW Konzerns und Dritte zur Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße.

Mit dem Hinweisgebersystem hat die KfW eine anerkannte Institution, die vertrauliche Hinweise auf verdächtige Sachverhalte von strafbaren Handlungen entgegen nimmt und die KfW Bankengruppe in die Lage versetzt, solchen Unregelmäßigkeiten konsequent nachzugehen.

Kern des Ombudsmannsystems der KfW Bankengruppe ist, dass Hinweisgeber sich bei einem Verdacht auf Straftaten und potentiellen Verstößen gegen Gesetze vertraulich an die Ombudsperson wenden können. Dabei geht es insbesondere um Korruption, Betrug, Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Untreue, Unterschlagung, Geldwäsche sowie Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG), das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder ähnliche Unregelmäßigkeiten.

Durch vertragliche Regelungen ist gewährleistet, dass Name und Identität eines Hinweisgebers geschützt bleiben. Nur auf Wunsch und mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität der Compliance Organisation des betroffenen Konzern-Unternehmens offenbart.

Kontaktdaten Ombudsmann

Arndt Brillinger, RA

Geboren 1956 in Stuttgart, verheiratet.
Seit 2009 ist er in der Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte tätig.
Ombudsmann, u.a. Ombudsmann Compliance für verschiedene Firmen und Einrichtungen

Tel.: +49 (0)721-91546568
Fax: +49 (0)721-91546580

http://www.brillinger-rechtsanwaelte.eu/index.php/kontakt

Hinweis:

  • Die Ombudsperson ist keine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten Dritter mit Unternehmen der KfW Bankengruppe.
  • Die Ombudsperson ist keine Anlaufstelle für Beschwerden, die nicht im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Straftaten stehen. Derartige Beschwerden melden Sie bitte über das Beschwerdeformular

Ergänzende Informationen finden Sie in den FAQ zum Hinweisgebersystem.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Kontext finden Sie hier.