Zwei junge Männer begutachten in einer Produktionshalle die Produkte
Klimaschutzoffensive

Klimaschutzoffensive

„Der Mittelstand spielt eine entscheidende Rolle“

Ein Förderprogramm der KfW will gezielt den Mittelstand dabei unterstützen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der EU zu erreichen. Neu daran ist, dass Unternehmen und Freiberufler nicht nur durch die Nutzung, sondern auch die Herstellung von klimafreundlichen Technologien Anspruch auf Förderung haben. Die Expertinnen Luise Thomas und Dr. Henrike Koschel stellen sich unseren Fragen zur Klimaschutzoffensive für den Mittelstand.

Zur Person
Ein Porträt der KfW-Mitarbeiterin Dr. Henrike Koschel

Dr. Henrike Koschel ist bei der KfW Mittelstandsbank zuständig für die Entwicklung und das Management von Produkten zur Umwelt- und Energiefinanzierung.

Die KfW fördert bereits seit vielen Jahren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Warum wurde im März 2020 noch ein weiteres Förderprogramm eingeführt?

LUISE THOMAS: Die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand soll, wie die anderen Förderprogramme der KfW auch, die Wirtschaft beim Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstützen. Der Mittelstand spielt dabei eine entscheidende Rolle, weshalb sich unser Programm explizit an diesen richtet. Die Förderung bietet für Unternehmer einen zusätzlichen Anreiz, mehr in klimaschonende Maßnahmen zu investieren. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die wichtigen Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sondern fördern zum Beispiel auch Hersteller, den Transportsektor und Green IT. Bei der Auswahl der Investitionen, die gefördert werden, haben wir uns stark an der EU-Taxonomie orientiert. Ein wünschenswerter Nebeneffekt unseres Programms wäre es, wenn wir den deutschen Mittelstand damit an die EU-Taxonomie heranführen könnten, da diese in Zukunft eine entscheidende Rolle für die Definition von klimafreundlichem und nachhaltigem Wirtschaften spielen wird.

„Die KfW nimmt eine Vorreiterrolle für die Finanzierung nachhaltiger Investitionen ein.“

Henrike Koschel, Produktmanagerin KfW Mittelstandsbank

Zur Person
Ein Porträt der KfW-Mitarbeiterin Luise Thomas

Luise Thomas arbeitet gemeinsam mit Henrike Koschel im Produktmanagement der KfW Mittelstandsbank.

Was ist die EU-Taxonomie, und was will sie erreichen?

HENRIKE KOSCHEL: Die EU-Taxonomie schafft erstmals einen EU-weiten Rahmen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Dieses einheitliche Klassifikationssystem soll für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bezüglich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Unternehmen sorgen und die Kapitalströme in Richtung mehr Nachhaltigkeit lenken.

Welche Bedeutung hat dieses Klassifikationssystem dann für die Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft?

KOSCHEL: Eine große Bedeutung, weil sich in Zukunft bestimmte Finanzprodukte und Unternehmen nur noch als ökologisch nachhaltig oder „grün“ bewerben dürfen, wenn sie auch den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Ein erster Vorschlag für Kriterien für klimafreundliche Aktivitäten wurde im sogenannten TEG-Bericht von der EU Technical Expert Group on Sustainable Finance erarbeitet. Diese Kriterien werden zwar erst ab Ende 2021 verbindlich, trotzdem orientieren sich unsere technischen Anforderungen in der Klimaschutzoffensive bereits daran. Die KfW nimmt in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle für die Finanzierung nachhaltiger Investitionen ein.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, erarbeitet von einer Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission. Deren Abschlussbericht enthält Orientierungshilfen für Unternehmen und Finanzierer für Maßnahmen, um bis 2050 die CO₂-Emissionen europaweit auf null zu senken.

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Wer profitiert besonders von dem neuen Förderangebot?

THOMAS: Die Förderung richtet sich allgemein an Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Ganz besonders profitieren dürften allerdings die Hersteller klimafreundlicher Technologien. Bisher wurde die Herstellung von klimafreundlichen Technologien nicht gefördert, lediglich ihre Nutzung. Das wollen wir mit der Klimaschutzoffensive ändern. Wer etwa klimafreundliche Technologien, einschließlich deren Produkte und Schlüsselkomponenten, herstellt, wie zum Beispiel Erneuerbare-Energien-Anlagen, Dämmstoffe für Gebäude oder emissionsarme Fahrzeuge, der kann unsere neue Förderung in Anspruch nehmen. Im Übrigen sind auch kommunale Unternehmen antragsberechtigt, die zum Beispiel im Bereich der nachhaltigen Mobilität oder beim Abwasser- und Abfallmanagement ambitionierte Projekte durchführen.

„Ganz besonders profitieren dürften die Hersteller klimafreundlicher Technologien.“

Luise Thomas, Produktmanagerin KfW Mittelstandsbank

Wie genau sieht die Förderung aus?

KOSCHEL: Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 25 Millionen Euro und einem Klimazuschuss. Der Zuschuss wird direkt an das Unternehmen ausgezahlt. Aktuell liegt er bei bis zu sechs Prozent der Kreditsumme. Aktuell heißt: Die Höhe kann mittelfristig von der KfW an die Marktentwicklung angepasst werden. Das „bis zu“ weist darauf hin, dass beihilferechtliche Regelungen über den tatsächlichen Zuschuss mitbestimmen können.

Die KfW fördert

Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, zur Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.

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Gibt es spezielle Nachweise, die der Mittelständler erbringen muss?

KOSCHEL: Ja, bei einigen Verwendungszwecken gibt es die. Zum Beispiel bei der Herstellung von CO₂-armen Technologien und Produkten kann eine CO₂-Fußabdruck-Analyse erforderlich sein, die von einem Sachverständigen bestätigt werden muss. Oder wenn ein energieintensives Unternehmen ein Vorhaben fördern lassen will, das erst in bis zu fünf Jahren die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Dann muss ein Sachverständiger den Investitionsplan des Antragstellers bestätigen. Da uns ein schlanker Antragsprozess wichtig ist, müssen diese Unterlagen aber nicht bei der KfW eingereicht werden, sondern können bei dem Unternehmen verbleiben.

Auf KfW Stories veröffentlicht am 24. September 2020.