Wir fördern den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wir fördern die Kosten für:
- ein Brennstoffzellensystem und dessen Installation und Inbetriebnahme sowie für die erforderlichen Umfeldmaßnahmen – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen der Energieeffizienz-Expertin oder des Energieeffizienz-Experten
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
- gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste (PDF, 117 KB, nicht barrierefrei).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit weiteren Förderungen bis zur Höhe der förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich.
Ausgeschlossen ist die Kombination mit folgenden Förderungen:
- Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
- Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
- Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c Einkommensteuergesetz