Trotz wachsender Aufmerksamkeit sind Menschenrechtsverletzungen in den globalen Lieferketten nach wie vor weit verbreitet. Vor diesem Hintergrund hat die KfW Entwicklungsbank die Initiative „Freiwilliges Ambitionsniveau in Lieferketten“ – kurz FALKE – ins Leben gerufen. Das Ziel: die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Finanzierungsvorhaben der Bank stärken und weiterentwickeln.
Die KfW hat sich zum Ziel gesetzt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Die Menschenrechtserklärung der KfW beschreibt den Ansatz und definiert so den Rahmen für die Arbeit der KfW Entwicklungsbank zur Verbesserung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Bei ihren Vorhaben und Projekten folgt sie zudem internationalen Standards, wenn es um Anforderungen des Umweltschutzes und der Sozialverträglichkeit geht – allen voran denen der Weltbank. Zudem gibt die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank Prinzipien im Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Klimaaspekten vor.
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Von diesem sind die Finanzierungen der KfW Entwicklungsbank formal nicht betroffen. Zudem kündigt der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Abschaffung des LkSG und dessen Ersetzung durch das nationale Gesetz zur Umsetzung der kommenden Europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) an. Dennoch hat die KfW Entwicklungsbank den Anspruch, Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Anlagen und Gütern in ihren Vorhaben zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat die KfW Entwicklungsbank FALKE ins Leben gerufen. Henning Schwarz, Nachhaltigkeitsbeauftragter der KfW Entwicklungsbank, erklärt im Interview, was genau es mit dieser Initiative auf sich hat.
FALKE steht für „Freiwilliges Ambitionsniveau in Lieferketten“. Genau das möchten wir hinsichtlich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten festlegen und gestalten – denn wir wollen nicht darauf warten, bis wir von etwaigen gesetzlichen Anforderungen betroffen sind. Ziel der Initiative ist es, die Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Finanzierungen der FZ weiterzuentwickeln und zu stärken. Denn es ist unser Anliegen, unserem Claim „Bank aus Verantwortung“ gerecht werden. Dazu gehört auch, dass wir in unserer finanziellen Entwicklungszusammenarbeit und in unseren Vorhaben, die wir weltweit in unseren Partnerländern umsetzen, menschenrechtliche Risiken reduzieren und unseren Handlungsspielraum nutzen, damit Lieferketten von Anlagen und Gütern in unseren Projekten so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden können – und auf diese Weise einen Unterschied machen.
In der Analysephase haben wir untersucht, inwieweit wir Empfehlungen und Anforderungen internationaler Standards und Gesetze im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bereits heute freiwillig bei unseren Finanzierungsaktivitäten anwenden. Im Ergebnis erfüllen unsere bestehenden Maßnahmen – darunter beispielsweise die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung – bereits viele Anforderungen der einschlägigen internationalen Standards und Regelwerke. Wir konnten jedoch Verbesserungspotenzial mit Blick auf die strukturierte Ermittlung und Minderung von menschenrechtlichen Risiken identifizieren.
Zudem haben wir einen Vergleich mit fünf anderen bilateralen und multilateralen Entwicklungsbanken vorgenommen. Dabei konnten wir feststellen, dass unsere Peers unterschiedliche Herangehensweisen bei der Integration der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten aufweisen. Dieses Benchmarking half uns dabei, bewährte Verfahren zu identifizieren und unsere bestehenden Ansätze weiterzuentwickeln.
Zunächst haben wir die aus der Analyse resultierenden Empfehlungen priorisiert und intensiv diskutiert. Für die Auswahl und Entwicklung der Maßnahmen standen letztlich drei Fragestellungen im Vordergrund: Welchen Beitrag leistet die Maßnahme zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten? Ist die Maßnahme im Kontext der FZ praktisch umsetzbar? Und gibt es bereits erfolgreiche und bewährte Praxisbeispiele anderer Entwicklungsbanken, die wir nutzen können?
So haben wir zehn Maßnahmen entwickelt, die wir bis 2026 ausarbeiten und testen werden. Sie reichen von der Entwicklung eines Tools für ein verbessertes Screening menschenrechtlicher Risiken über die Anpassung unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie bis zu spezifischen Schulungen für Mitarbeitende der FZ zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in unseren Finanzierungsvorhaben.
Hervorzuheben ist eine Pilotmaßnahme, bei der wir uns auf Vorhaben, die die Lieferketten von Photovoltaikprojekten betreffen, konzentrieren. Denn diese sind besonders stark von menschenrechtlichen Risiken betroffen. Zudem gibt es bereits Bestrebungen anderer Entwicklungsbanken sowie der Solarindustrie, um die Transparenz in den Lieferketten von Photovoltaikanlagen zu verbessern. Wir möchten im Rahmen dieser Maßnahme unsere Möglichkeiten eruieren, mittelbar auf Verbesserungen hinzuwirken.
Wir streben eine kontinuierliche Weiterentwicklung an. Daher werden wir die Wirksamkeit der umzusetzenden Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Sofern die erwähnte Pilotmaßnahme in den Lieferketten von Photovoltaikprojekten erfolgreich ist, planen wir, diese auf andere Projekte auszuweiten. Die gewonnenen Erkenntnisse wollen wir nutzen, um unsere Maßnahmen weiter zu optimieren.
Als Bank haben wir keine direkte Vertragsbeziehung mit den Lieferanten und Bauunternehmen, die die Projekte umsetzen. Hieraus resultieren geringere Einflussmöglichkeiten. Trotzdem ist es unser Anliegen, unseren Handlungsrahmen so zu nutzen, dass menschenrechtliche Risiken reduziert und Lieferketten so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden.
Wichtig im Rahmen von FALKE ist uns vor allem, dass wir unsere tägliche Aufgabe – die finanzielle Zusammenarbeit – weiterhin steuern können. Denn wir können die Projekte nicht einfach um mehrere Jahre verzögern, um beispielsweise Lieferkettenstudien durchzuführen. Vielmehr müssen wir punktuell und risikobasiert vorgehen. Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass es gewisse Grenzen gibt: Lieferketten sind beliebig komplex, da jeder Zulieferer seine eigene Lieferkette hat. Deswegen fokussieren wir uns auf die Bereiche, in denen wir die größten Hebel und Treiber sehen. Nur so kann es uns gelingen, wirksame Verbesserung zu erzielen.
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