Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Bitte erstellen Sie eine Bestätigung zum Antrag für Kommunen und öffentliche Einrichtungen (BzA) über diesen Link nur, wenn dies gemäß der jeweiligen Programmbestimmungen (siehe Programm-Merkblatt) erforderlich ist.
Hinweis: In der verlinkten Web-Anwendung verwenden wir die Bezeichnung gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag). Sie sind dort richtig – auch als Kommune oder öffentliche Einrichtung erstellen Sie Ihre Bestätigung über das gBzA-Center.
Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Bitte unterschreiben Sie diesen Ausdruck und fügen ihn Ihren Antragsunterlagen bei.