Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt fördern wir barrierereduzierende Maßnahmen, mit denen Sie bestehende kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umbauen.
Sie finanzieren die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden – einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten sowie Beratungs- und Planungsleistungen. Bitte achten Sie darauf, die technischen Mindestanforderungen (PDF, 151 KB, barrierefrei) einzuhalten.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien (PDF, 394 KB, barrierefrei), die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Gebäudesektor (Kapitel 2.4).
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen bestehender integrierter Stadt(teil-)entwicklungskonzepte stehen.
Tipp: Wir fördern auch den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden im Förderprodukt Altersgerecht Umbauen (159).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Investitionen in Wohnraum
- Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen Kommunen, Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Im Einzelfall prüft die KfW dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.