Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Einführung der neuen befristeten Förderstufe „Effizienzhaus 55“

  • Ab sofort können Sie die neue Förder­stufe „Effizienzhaus 55 – Wohn­gebäude“ beantragen.
  • Das Ziel der neuen Förder­stufe ist es, den Bau neuer Wohnungen in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voran­zubringen und den Einsatz erneuer­barer Energien zu erhöhen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.