Zuschuss Nr.498, 499Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Kommunen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohngebäude
  • bei Neubau und Erstkauf
  • auch für Vorhaben im Niedrigpreissegment

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Einführung der neuen befristeten Förder­stufe „Effizienz­haus 55/­Effizienzgebäude 55“

  • Ab sofort können Sie die neue Förder­stufe „Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude“ bzw. „Effizienz­gebäude 55 – Nichtwohn­gebäude“ beantragen, wenn Sie eine Bau­genehmigung vorliegen, aber das Bau­vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Das Ziel ist, den Neubau und Erstkauf klima­freundlicher Wohn- und Nichtwohn­gebäude in Deutschland zu fördern und den Einsatz erneuer­baren Energien zu erhöhen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.