Zuschuss Nr.459Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Unter­nehmen, juris­tische Personen und Contrac­toren, die eine effiziente Heizungs­anlage einbauen bzw. den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • Ihr Vorteil: Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden und ist mit dem Ergänzungs­kredit 358/­359 zur Zwischen­finan­zierung kombinier­bar

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.