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Zuschüsse für Stadtentwicklung und Digitalisierung
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Aktuell sind keine neuen Bewerbungen für die Modellprojekte Smart Cities möglich. Sobald Informationen zur Wiederaufnahme des Förderprodukts vorliegen, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Mit den Modellprojekten Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Zuschuss fördern wir die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Modellprojekte Smart Cities:
Die Zuschussförderung erstreckt sich auf 2 Phasen:
Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen. Förderfähig sind für die Dauer von 12 Monaten:
Die zu erarbeitenden Strategien und Konzepte beachten die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Insbesondere sind die fach- und sektorübergreifenden Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren Wirkung im Raum zu behandeln. Dabei sind auch Fragen nach dem Betrieb und Unterhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der Gewährleistung umfassender und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben durch barrierefreie digitale und analoge Angebote und kommunale Datengovernance zu behandeln.
Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Nachdem eine grundlegende Konzeption zum Umgang mit der Digitalisierung erstellt wurde, schließt sich eine Umsetzungsphase an. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Digitalisierung ist die Konzeption kontinuierlich zu überprüfen, zu aktualisieren und anzupassen. Förderfähig sind folgende Kosten für die Dauer von maximal 4 Jahren:
Weitere Informationen zu den geförderten Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Modellprojekte Smart Cities(PDF, 229 KB, barrierefrei).
In den Modellprojekten Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Zuschuss sind antragsberechtigt:
Letztgenannte können Anträge über eine federführende Gebietskörperschaft des Verbundes oder der Kooperation stellen.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten entsprechend den Komponenten A und B bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten.
Es gelten in der Regel folgende Höchstsätze für die förderfähigen Kosten:
Phase A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen: 2,5 Mio. Euro, davon 1 Mio. Euro für erste Umsetzungsmaßnahmen.
Phase B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen: 15 Mio. Euro innerhalb des Förderzeitraums von max. 4 Jahren.
Phase A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen: Die kommunale Strategie beziehungsweise das Konzept soll innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Zusage fertiggestellt sein und dem Fördermittelgeber vorgelegt werden.
Phase B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen: Die Umsetzung soll innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der letzten Rate der Phase A, abgeschlossen sein.
Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen getroffen. Die Bereitstellung erfolgt auf Anforderung der Kommune im 6-Monats-Rhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig). Es können nur bis zum Abrufzeitpunkt tatsächlich angefallene Kosten finanziert werden.
Die jeweils erste Auszahlung für die Phase A und B kann abweichend von vorgenannter Regelung erfolgen:
Phase A: frühestens 3 Monate nach Zusage
Phase B: frühestens 3 Monate nach Beginn des Förderzeitraums für Phase B (Auszahlung letzte Rate Phase A)
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Ablösung von kommunalen Eigenanteilen durch Bundesmittel ist nicht möglich.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung(PDF, 229 KB, barrierefrei) | 600 000 4472 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Antrag auf Gewährung eines Zuschusses(PDF, 253 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4464 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 31 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4574 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Auszahlung(PDF, 773 KB, barrierefrei) | 600 000 4465 |
| Verwendungsnachweis(PDF, 147 KB, barrierefrei) | 600 000 4466 |
| Kosten- und Finanzierungsplan(XLSX, 19 KB, nicht barrierefrei) | - |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Zuschüsse(PDF, 166 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 2114 |
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Es ist eine partizipativ entwickelte Strategie, in der die Entwicklung der räumlichen Strukturen und der Stadtgesellschaft ihrer Kommunen und die Digitalisierung gemeinwohlorientiert verknüpft werden.
Sie erschließt die Chancen digitaler Systeme und Technologien und die Nutzung von Daten für die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung und der Stadtgesellschaft.
Die Strategie berücksichtigt die Herausforderungen (zum Beispiel Adaption von Governance-Prozessen und Ressourcenverfügbarkeit, digitale Teilhabe) und Risiken (zum Beispiel Datenschutz und unkontrollierte Verschiebung von neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge in den privatwirtschaftlichen Sektor) der Digitalisierung und entwickelt Prinzipien und konkrete Ansätze mit diesen umzugehen.
Sie betrachtet aktuelle Trends der Digitalisierung und wahrscheinliche zukünftige Entwicklungen und bewertet diese durch entsprechende Technologiefolgenabschätzung.
Die Smart-City-Strategie soll die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta aufgreifen und (mindestens) die im Merkblatt bezeichneten Arbeitsbausteine enthalten.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Bekanntgabe der Juryentscheidung.
Die Phasen A und B sind grundsätzlich gemeinsam zu beantragen, der Zuschuss wird für das Gesamtvorhaben gewährt.
Eine direkte Bewerbung auf die Phase B ist möglich, wenn die bereits vorhandene Smart-City-Strategie nach den im Merkblatt genannten Kriterien erstellt ist und der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities entspricht. Eine Bewerbung auf Phase A ohne Phase B (das heißt ausschließlich Strategie-Erstellung ohne Umsetzung) ist nicht möglich.
Die Fortschreibung und Vertiefung der bereits vorliegenden Smart-City-Strategie kann in Phase A gefördert werden, sofern zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der KfW keine bereits angefallenen Kosten beziehungsweise bereits getätigte Investitionen berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Konzepte ist ausgeschlossen.
Eine Zuschusszusage ist als Rahmen zu verstehen. Die geplanten Kosten für die Phasen A und B sind bereits im Zuge der Bewerbung zu schätzen. Die einzelnen Kostenpositionen können sich innerhalb des Kostenrahmens einer Phase im Zuge des Projektablaufs durchaus noch verschieben.
Die abrufbaren Beträge beziehen sich immer auf die tatsächlich entstandenen Kosten.
Eine nachträgliche Erhöhung des zugesagten Zuschussbetrags ist allerdings nicht möglich.
Aus abrechnungstechnischen Gründen wird (nach Auswahl durch die Jury) eine separate Antragsstellung pro Kommune bei der KfW empfohlen. Übergeordnete Kosten, die nicht einzelnen Kommunen zugeordnet werden können, sind der federführenden Kommune zuzuordnen.
Gesonderte Förderquoten für überregionale Netzwerke bestehen nicht, es gelten die Regelungen zum Zuschussbetrag im Programm-Merkblatt.
Interkommunale Kooperationsprojekte entwickeln eine gemeinsame Strategie für die betreffenden Kooperationspartner. Ausschließlich separate Einzelstrategien für jede der beteiligten Kommunen sind nicht förderfähig.
Mit "eingebundenen Organisationseinheiten" sind Gliederungen der Kommunalverwaltung gemeint.
Kommunale Unternehmen können als Teil des Netzwerks an dem Smart-City-Projekt mitwirken. Sie können sich auch finanziell einbringen und etwa Teile des kommunalen Eigenanteils entsprechend den Bestimmungen des Merkblatts übernehmen.
Die Einbindung von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen ist grundsätzlich möglich und willkommen. Entsprechende Kosten können als externe (Berater-) Kosten (maximal ein Drittel der eigenen Personal- und Sachkosten) mitgefördert werden. Die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist Sache der Projektbeteiligten.
In begründeten Einzelfällen kann die Projektsteuerung auch gegebenenfalls außerhalb der Kommunalverwaltung zum Beispiel von einer eigens für diesen Zweck gegründeten 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Kommune übernommen werden. In einem solchen Fall können als förderfähige Kosten auch die projektbezogenen Personal und Sachkosten dieser kommunalen Tochtergesellschaft im Sinne einer kommunalen Organisationseinheit angesetzt werden. Voraussetzung sind unter anderem die Einhaltung haushalts- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (unter anderem keine kommerzielle Tätigkeit), die Einhaltung der Förderziele und der weiteren Bedingungen des Merkblattes.
Kosten für Stellen in Stadtwerken, kommunalen Wohnungsgesellschaften oder ähnlich fallen nicht hierunter. Entsprechende Stellen können zwar an der Projektorganisation mitwirken, die korrespondieren Kosten sind als „Externe Beratungskosten“ anzusetzen.
Die genauen Details können im Falle einer erfolgreichen Bewerbung vor Antragstellung bei der KfW geklärt werden.
Kommunen erhalten für die förderfähigen Kosten Zuschüsse in Höhe von 65 % oder bis zu 90 % im Falle kommunaler Haushaltsnotlage nach jeweiligem Landesrecht. Der Fördersatz gilt über den gesamten Förderzeitraum. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Antragsstellung.
Der Eigenanteil von (in der Regel) 35 % ist für alle förderfähigen Kosten sowohl in Phase A als auch in Phase B zu erbringen. Der Eigenanteil ist durch Finanzmittel aufzubringen.
Gemäß Merkblatt verpflichten sich die Kommunen am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte und darüber hinaus am Wissens- und Kompetenzaufbau zur nachhaltigen Gestaltung der Digitalisierung mitzuwirken.
Die Kommunen geben diese Verpflichtung auch an ihre Umsetzungspartner und beauftragten Firmen weiter. Dazu gehört insbesondere auch die Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities beauftragten Software-Lösungen als Open Source bzw. freie Software inklusive nachvollziehbarer Dokumentation auf einer noch festzulegenden Website.
Die Open-Source-Anforderung ist daher ebenso wie die an interoperable Lösungen und standardisierte Schnittstellen zwingend bei der Formulierung der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Als förderfähige Kosten für investive Maßnahmen können die nach der jeweils geltenden Gemeindeordnung als zulässig definierten Investitionskosten angesetzt werden.
Der Kosten- und Finanzierungsplan steht Ihnen zum Download zur Verfügung unter www.smart-cities-made-in.de/download/.
Für die gesamte Phase A und B gilt, dass externe Beratungskosten in Höhe von max. einem Drittel der eigenen Personal- und Sachkosten in Phase A bzw. Phase B als förderfähige Kosten angesetzt werden dürfen.
Als Personalkosten kann bestehendes Personal aufgeführt werden, das mit der Umsetzung des Projekts betraut ist.
Als Sachkosten gelten in der Regel auch Kosten für eine eigenständige (100-%-ige) Tochtergesellschaft der Kommune, zum Beispiel ein Rechenzentrum. Des Weiteren kann Öffentlichkeitsarbeit durch Dritte, sofern diese im Auftrag und gegen Rechnung der Kommune erbracht wurden, als Sachkosten angesetzt werden.
Kosten für Mitarbeiter von rechtlich selbständigen Eigengesellschaften der Kommune, die nicht als Eigenbetrieb organisiert sind, werden als verwaltungsexterne Beratungskosten aufgeführt.
Aus dem Ratsbeschluss sollte hervor gehen, dass die Kommune
Die Fristen zu Einreichung des Ratsbeschlusses können unter www.smart-cities-made-in.de eingesehen werden.
Gemäß Merkblatt verpflichten sich die Kommunen am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte und darüber hinaus am Wissens- und Kompetenzaufbau zur nachhaltigen Gestaltung der Digitalisierung mitzuwirken. Die Kommunen geben diese Verpflichtung auch an ihre Umsetzungspartner und beauftragten Firmen weiter. Dazu gehört insbesondere auch die Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities beauftragten Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software inklusive nachvollziehbarer Dokumentation auf einer noch festzulegenden Website.
Die Open Source-Anforderung ist daher ebenso wie die an interoperable Lösungen und standardisierte Schnittstellen zwingend bei der Formulierung der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Die Kommune kann die angefallenen förderfähigen Kosten in der Regel nach einem halben Jahr gegenüber der KfW abrechnen. Die Anforderung der Auszahlung erfolgt mittels Auszahlungsformular(PDF, 773 KB, barrierefrei).
Ja, dies reicht aus. Dies gilt auch dann, wenn in den für die Staffeln 1 und 2 geltenden Merkblättern abweichende Regelungen enthalten waren.
Der Förderzeitraum ist der Zeitraum, in dem Kosten der operativen Projekt- und Maßnahmenumsetzung förderfähig sind. Die sechs Monate nach Ende des Förderzeitraumes sind der Abrechnungszeitraum, in dem die Verwendungsnachweise erstellt und abgerechnet werden. Im Abrechnungszeitraum können daher lediglich folgende Ausgaben aus Fördermitteln mitfinanziert werden:
Wir weisen an dieser Stelle auch nochmals darauf hin, dass zur Veröffentlichung der Software-Codes auf OpenCode.de gemäß Förderbedingungen auch eine nachvollziehbare Dokumentation der Software gehört. Auch diese Arbeiten sind im operativen Förderzeitraum zu erfüllen. Wir empfehlen, dies frühzeitig anzugehen, sodass die KTS die Nachvollziehbarkeit frühzeitig prüfen und ggf. unterstützen kann.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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