Mit dem KfW-Kredit für Wachstum fördern wir Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.
Produkt- und Prozessinnovationen
Es können Vorhaben/Innovationsausgaben finanziert werden, die dazu dienen, einen neuen Markt oder eine neue Kundengruppe zu erschließen. Dies muss aus dem vorgelegten Businessplan hervorgehen.
Als Innovationsausgaben definiert sind alle finanziellen Aufwendungen und Investitionen, die für die Entwicklung und Einführung von Produkt- und Prozessinnovationen anfallen, zum Beispiel sämtliche interne und externe Forschungs- und Entwicklungsausgaben.
Digitalisierungsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungskonzept des Unternehmens hervorgehen.
Als Digitalisierungsvorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt(PDF, 212 KB, barrierefrei).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:
- ERP-Mezzanine für Innovationen
- ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.