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Für die Digitalisierung des Mittelstands
Als Ergänzung zum ERP-Förderkredit Digitalisierung bieten wir einen Förderzuschuss an. Diesen können Sie für Ihr LevelUp- oder HighEnd-Vorhaben gemeinsam mit dem Antrag zu diesem Förderkredit stellen.
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung fördern wir Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.
Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird – abhängig von der Art des Vorhabens – in drei Stufen vergeben:
Die Konditionen werden mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das bedeutet: Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits.
Diese Vorhaben können gefördert werden:
Förderfähig sind in dieser Stufe nur Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen, die zuvor den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben.
Wir fördern Vorhaben, die – mithilfe einer leistungsstarken und modernen IT-Infrastruktur – die Grundlage für weitere Digitalisierung legen, zum Beispiel:
Wir fördern Maßnahmen der folgenden Themenfelder:
Zum Beispiel:
zum Beispiel:
zum Beispiel:
Wir fördern Maßnahmen der folgenden Themenfelder:
Jedes Vorhaben, das unter Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung genannt wird, kann in Stufe 3 gefördert werden – sofern es ausreichend groß ist. Dafür muss der Kreditbetrag 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigen.
zum Beispiel:
Sie möchten unverbindlich wissen, in welcher Stufe Ihr Unternehmen gefördert werden kann? Durch die Beantwortung weniger Fragen finden Sie es schnell und einfach heraus.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung fördern wir Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmensowie größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz
Wenn Ihr Unternehmen zwei Jahresabschlüsse oder mehr vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit Digitalisierung mit Risikoübernahme (512) beantragen. Das bedeutet, dass sich KfW und Hausbank das Risiko teilen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
| Stufe 1 – Basisdigitalisierung | kein Zuschuss |
|---|---|
| Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung | 3 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag |
| Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung | 5 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag |
Die verbindliche Festsetzung erfolgt in der Zuschusszusage. Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro.
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Die Risikoübernahme oder Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung zwischen der KfW und dem beteiligten Kreditinstitut über eine gleichrangige Verteilung des Risikos. In diesem Fall bieten wir Haftungsfreistellungen von 50 % an. Je höher die Haftungsfreistellung durch die KfW, desto niedriger ist der mögliche Kreditausfall für das Kreditinstitut.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Informationen zu Beihilfen im Detail(PDF, 343 KB, barrierefrei)
Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte.
Haben Sie diese bereits ausgeschöpft? Dann nutzen Sie bitte den beihilfefreien Zinssatz, den wir in allen Produktvarianten anbieten.
Grundsätzlich ist die Kombination des ERP-Förderkredits Innovation mit anderen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich.
Hier finden Sie einen Überblick der Schritte zur Förderung(PDF, 115 KB, barrierefrei)
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Wichtig: Um für Vorhaben der Stufe 1 – Basisdigitalisierung Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen zunächst den Digitalisierungs-Check durchführen – eine Selbsteinschätzung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades eines Unternehmens. Zum Digitalisierungs-Check gelangen Sie hier.
Wenn Ihr Vorhaben in Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung oder Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung eingeordnet wird, können Sie auch einen Zuschuss erhalten. Möchten Sie diesen in Anspruch nehmen, stellen Sie den Antrag auf den ERP-Förderzuschuss zusammen mit dem Kreditantrag beim Finanzierungspartner. Dazu benötigen Sie das unterschriebene Antragsformular für den Zuschuss und die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen.
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Für den Zuschuss gilt: Nach Kreditzusage und erfolgreicher Antragsprüfung durch die KfW erhalten Sie eine separate Zuschusszusage der KfW.
Nach Vollauszahlung Ihres Kredits können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW beantragen. Dazu nutzen Sie den Auszahlungsantrag für den ERP-Förderzuschuss.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens Vereinfachte Selbsterklärung KMU(PDF, 305 KB, barrierefrei) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen | 600 000 0095 |
| oder Selbsterklärung KMU (Anlagen 3 – 5) mit Merkblatt KMU-Definition(PDF, 912 KB, barrierefrei) | 600 000 0196 |
| De-minimis-Erklärung(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 0075 |
| Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers/Beteiligungsnehmers(PDF, 281 KB, barrierefrei) | 600 000 0067 |
| Einwilligungserklärung(PDF, 406 KB, barrierefrei) für nicht bilanzierende Antragsteller (Freiberufler, Kleingewerbetreibende, natürliche Personen, Gesellschafter einer GbR) | 600 000 0106 |
| Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Dieses Formular müssen Sie nicht zwingend ausfüllen. Es ist als Arbeitshilfe gedacht. | 600 000 2331 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Zuschussantrag(PDF, 431 KB, barrierefrei) | 600 000 5254 |
| Auszahlungsantrag(PDF, 274 KB, barrierefrei) | 600 000 5255 |
| De-minimis-Erklärung(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 0075 |
| Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers/Beteiligungsnehmers(PDF, 281 KB, barrierefrei) | 600 000 0067 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen Investitionskredite – Endkreditnehmer(PDF, 141 KB, barrierefrei) | 600 000 2388 |
| Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln(PDF, 155 KB, barrierefrei) | 600 000 0194 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Die folgenden Beispiele helfen Ihnen bei der Einordnung eines Digitalisierungsvorhabens in die Stufenlogik.
Sie geben Ihnen Orientierung dabei, wie Sie das Förderprodukt zum Beispiel in einer Bäckerei, in einem mittelständischen Hersteller von Elektromotoren und Getrieben sowie als Hotelbetrieb genutzt werden können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
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