Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Dividenden
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Einige Vorhaben fördern wir generell nicht oder nur dann, wenn Sie Bedingungen einhalten. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste und Sektorleitlinien.