Mit der Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage:
- wenn Sie bestehende Kredite umschulden oder nachfinanzieren möchten
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:
- Nachrangfinanzierungen aus dem Programm ERP-Mezzanine für Innovationen und haftungsfreigestellte Kredit aus ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
- eine doppelte Beteiligung der KfW – einerseits als Konsortialpartner, andererseits als Refinanzierer der anderen Konsortialpartner durch haftungsfreigestellte Durchleitungskredite, auch nicht bei Krediten der KfW-Corona-Hilfe