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Kredit Nr.523Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • Wir fördern: Einzel­maß­nahmen zur energetischen Sanierung von Nicht­wohn­gebäuden
  • Ihr Vorteil: Zwischen­­finan­zierung bis zu 100 % der Kosten der be­zuschuss­ten ener­­getischen Maß­­nahme

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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