Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Avalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil mindestens 50 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW
- kann bis zu 50 % der Avalfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größte Risikoträgerin des Unternehmens wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Kombination
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive Beteiligung der KfW an der Avalfinanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 % beträgt.
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