Modernisieren Sie jetzt Prozesse in Ihrem Unternehmen oder investieren Sie in energieeffiziente Technik zur intelligenten Vermeidung oder Nutzung von Abwärme und setzen dabei die Empfehlungen eines Energieeinsparkonzepts um. Die KfW fördert Investitionen, die das Ziel der Energieeinsparung in Unternehmen verfolgen. Profitieren Sie jetzt von KfW-Förderkrediten und Tilgungszuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Ein Beispiel: Für einen Kredit über 1 Mio. Euro im Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ gelten in der Preisklasse C (10 Jahre Laufzeit, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung) folgende Konditionen: 5,34 % Sollzins p. a. und 5,45 % Effektivzins p. a. (Stand: 01.06.2023). Werden auf der Grundlage eines Energieeinsparkonzepts im Unternehmen energiebezogene Prozesse und Anlagen optimiert und die dafür notwendigen Investitionen komplett über den Förderkredit finanziert, kann der Tilgungszuschuss bis zu 50 % für kleine Unternehmen, bis zu 40 % für mittlere Unternehmen und bis zu 30 % für große Unternehmen ausmachen. Die maximale Höhe des Tilgungszuschusses beträgt max.15 Mio. Euro.
Kommt die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft für Ihr Vorhaben infrage? Möchten Sie genaue Informationen zu den Konditionen? Alles Wichtige erfahren Sie auf der Produktseite.