Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Premium fördern wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören:
- große Solarkollektoranlagen
- große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
- Wärme- und Kältenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen
- große effiziente Wärmepumpen in Wärme- oder Kältenetzen
- Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
Wenn Ihre Anlage die Anforderungen an Technik und Größe nicht erfüllt, passt eventuell das Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard (270) für Ihr Vorhaben. Dort fördern wir auch:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher, sofern diese mit erneuerbaren Energien gespeist werden
Kleinere Anlagen zur Wärmeerzeugung werden ebenfalls gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (PDF, 117 KB, nicht barrierefrei) entnehmen.