Kredit Nr.293Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler

Attraktive Konditionen für Photovoltaikanlagen und andere Stromerzeugungsanlagen

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.

Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.

Antrag beim Finanzierungspartner stellen

Ihren Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner und nicht direkt bei der KfW.

Nutzen Sie die Beratungs­anfrage, um

  • einen Finanzierungspartner zu finden und
  • einen Beratungstermin anzufragen.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.