Kredit Nr.295Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Kosten durch energieeffiziente Technologien minimieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • Wir fördern: Investitionen in effiziente Anlagen/Prozesse
  • Ihr Vorteil: bis zu 60 % Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben
  • Laufzeit: bis zu 20 Jahre sowie bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn – flexibel mit Ihrem Vorhaben starten

Sie möchten so schnell wie möglich mit Ihrem Projekt beginnen? Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Sie mit der Umsetzung bereits starten, bevor Ihr Kredit endgültig zugesagt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter So funktionierts.

Die Förderung steht unter dem Vor­behalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben in Modul 4 ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Für Vorhaben in den anderen Modulen empfehlen wir die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz ebenfalls.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.