Wir fördern Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
- Investitionsmaßnahmen
Einige Beispiele für Maßnahmen:- Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe und Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen-und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen
- Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen.
- Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.
Die Förderung kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
- Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
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