Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen Sie den Zuschuss „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten können. Sie können als vertretungsberechtigte Person für Ihre Kommune einen Antrag stellen und voraussichtlich ab Juni 2025 Ihre Identität nachweisen sowie die notwendigen Nachweise hochladen. Nach positiver Prüfung zahlen wir den Zuschuss an die Kommune aus.
Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissenswerte zum Zuschuss „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ auf unserer Produktseite.
Wenn Sie als Vertretungsberechtigte oder Vertretungsberechtigter für die Kommune noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ angelegt haben, dann registrieren Sie sich zuerst.
Wichtig: Nur wenn Sie für Ihre Kommune oder Gebietskörperschaft vertretungsberechtigt sind, dürfen Sie sich in „Meine KfW“ registrieren.
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“, klicken Sie oben rechts auf „Anmelden“ und anschließend auf Neu registrieren“. Legen Sie nun Ihr Nutzerkonto als "Kommune" an. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Registrieren“. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Der Bestätigungslink ist 12 Stunden gültig. Nach Abschluss der Registrierung können Sie den Zuschussantrag stellen.
Bitte beachten Sie: Die Person, die die Kommune im Kundenportal „Meine KfW“ registriert hat, muss mit der Person identisch sein, die den Antrag stellt und den Nachweis einreicht. Die Person muss für die Kommune vertretungsberechtigt sein.
Die Vertretungsberechtigung ist anhand des Formulars Nachweis der Vertretungsberechtigung für Kommunen im Kundenportal Meine KfW(PDF, 291 KB, barrierefrei), Formularnummer 600 000 5184, nachzuweisen.
Ihren Antrag stellen Sie direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage vereinbart wurde. Wurde die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag nicht vereinbart, gilt der Vorhabensbeginn als nicht eingehalten und der Zuschuss kann nicht ausgezahlt werden. Den Lieferungs- oder Leistungsvertrag müssen Sie im Zuge der Antragstellung als PDF-Datei hochladen. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
Falls das Vorhaben im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (Vergabeverfahren) ausgeschrieben wird, kann ersatzweise ein Nachweisdokument für das Ausschreibungsverfahren hochgeladen werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag. Darauf finden Sie eine BzA-ID für Wohngebäude oder eine gBzA-ID für Nichtwohngebäude (jeweils 15 Zeichen). Dieses Dokument wird Ihnen von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz bzw. vom Fachunternehmen ausgehändigt.
Wählen Sie den Zuschuss Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) aus und machen Sie die erforderlichen Angaben zum Vorhaben. Sobald Sie eine Zuschusszusage erhalten haben, wird der Zuschussbetrag für das Vorhaben reserviert.
Das Zusageschreiben und weitere Dokumente finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“ oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Wichtig: Die angegebene Zuschussreferenz benötigen Sie nur, wenn Sie eine Frage zum Antrag haben und Ihnen das Zusageschreiben noch nicht vorliegt.
Sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie das Vorhaben vollständig umgesetzt haben.
Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz bzw. das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD).
Ihre Identität können Sie voraussichtlich ab Juni 2025 im Kundenportal „Meine KfW“ bestätigen.
Die Identifizierung ist notwendig, um nachzuweisen, dass Sie die auf dem Formular Nachweis der Vertretungsberechtigung für Kommunen im Kundenportal Meine KfW(PDF, 291 KB, barrierefrei), Formularnummer 600 000 5184, angegebene vertretungsberechtigte Person sind. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck, die Video-Identifizierung und das Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihrem Account an und klicken Sie im Menü auf „Meine Anträge“. Anschließend öffnen Sie mit Klick auf „Zu den Details“ die Detailansicht Ihres Zuschussantrags. Mit einem Klick auf „Identifizierung starten“ beginnen Sie mit der Identifizierung. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.
Identifizieren Sie sich schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt.
Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort übernehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die Identifizierung.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im Kundenportal „Meine KfW“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008 anrufen.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Dann können Sie die Auszahlung des Zuschusses beantragen, indem Sie Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen und Ihre Bankverbindung angeben.
Wichtig:
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“ und rufen Sie den Menüpunkt „Meine Anträge“ auf. Öffnen Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag die Detailansicht und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“.
Hinweis: Für die Nachweiseinreichung benötigen Sie die BnD-ID für Wohngebäude oder die gBnD-ID für Nichtwohngebäude (jeweils 15 Zeichen) von Ihrer Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD). Dieses Dokument wird Ihnen von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz bzw. von Ihrem Fachunternehmen ausgehändigt.
Bestätigen Sie die Angaben Ihrer Expertin oder Ihres Experten für Energieeffizienz bzw. Ihrer Fachunternehmerin oder Ihres Fachunternehmers.
Gehen Sie zum nächsten Schritt und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“.
Laden Sie folgende Nachweise hoch:
Bitte nennen Sie uns die Bankverbindung der Kommune, um den Zuschuss auszahlen zu können.
Bitte beachten Sie:
Die Auszahlung des Zuschusses darf nur auf das Konto der Kommune erfolgen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Nachweise.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie den Antrag verbindlich absenden. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung der Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“.
Grundsätzlich dürfen sich mehrere vertretungsberechtigte Personen der Kommune bei „Meine KfW“ registrieren. Beachten Sie aber, dass die antragstellende Person mit der zuvor registrierten identisch sein. Auch die Nachweise müssen später von derselben Person eingereicht werden.
Ihr Passwort funktioniert nicht? Sie haben Ihr Benutzerkonto gesperrt? Dann klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen“, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Anmeldenamen ein und wählen Sie „Passwort zurücksetzen“.
Danach erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie darin auf den enthaltenen Link. Dann können Sie ein neues Passwort anlegen.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Ihre Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Kundenportal „Meine KfW“ oben rechts auf „Profil“ und dann auf „Mein Profil“. Dort können Sie unter „Informationen bearbeiten“ die gewünschten Änderungen an Ihren persönlichen Daten vornehmen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss (siehe Kontaktdaten im Zusageschreiben) oder rufen Sie uns an unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008 (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr).
Sie möchten Ihre E-Mail oder Ihren Anmeldenamen ändern? Das geht ganz einfach: Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ an und klicken Sie oben rechts auf „Profil“ und dann auf „Mein Profil“. Dort können Sie unter „Informationen bearbeiten“ die gewünschten Änderungen an Ihren persönlichen Daten vornehmen.
Möchten Sie Ihren Account im Kundenportal „Meine KfW“ löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Ihren Antrag finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ im Menüpunkt „Meine Anträge“. Dort finden Sie auch Ihre Zuschussreferenznummer.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im Kundenportal „Meine KfW“ für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Anträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Benötigen Sie Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008.
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
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