Bis zu 35 % Zuschuss für Wohn- und Nichtwohngebäude

Heizungsförderung für Kommunen

Sie planen den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung? Mit dem Zuschuss Heizungsförderung für Kommunen erhalten Sie bis zu 35 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein – Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Alles Wissens­werte zum Zuschuss „Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohn­gebäude“ finden Sie auf unserer Produkt­seite.

Zum Produkt Heizungsförderung für Kommunen

So beantragen Sie den Zuschuss für die Kommune

Im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen Sie für die Kommune den Zuschuss „Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohn­gebäude“ einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und in welcher Höhe wir einen Zuschuss gewähren können.

Nur, wenn Sie eine für die antragstellende Kommune bzw. Gebiets­körperschaft intern vertretungs­berechtigte Person gemäß den Anforderungen der Ziffer 2 (3) der Nutzungs­bedingungen "Meine KfW" sind, können Sie die Förderung beantragen. Nachdem Sie Ihre Identität bestätigt und die erforderlichen Nachweise hochge­laden haben, erfolgt nach positiver Prüfung die Auszahlung an die die Kommune.

In drei Schritten zum Zuschuss

  1. Grafik: Eine Frau arbeitet am PC

    Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen

  2. Grafik: Energieefiiziente Heizungsanlage in einem Bürogebäude

    Vorhaben umsetzen und identifizieren

  3. Grafik: Bildschirm mit Umsatzanzeige +30.000 Euro, daneben kalender mit angekreuztem Tag

    Nachweise hochladen und Auszahlung erhalten

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9008 anrufen.

Bei Fragen zur Video­identifizierung rufen Sie bitte die Service­nummer 0800 539 9004 an.