Sie haben eine Zusage für den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) erhalten? Sie selbst sind aber nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Wohngebäudes, sondern Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner? Dann benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner.
Bitte reichen Sie uns zusammen mit den Nachweisen, die Sie im Rahmen des Zuschusses erbringen müssen, folgende Unterlagen ein:
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