Antragstellung durch Nichteigentümer

Sie haben eine Zusage für den Zuschuss „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude“ (458) erhalten? Sie selbst sind aber nicht Eigen­tümerin oder Eigen­tümer des Wohn­gebäudes, sondern Ihre Ehe- oder Lebens­partnerin bzw. Ihr Ehe- oder Lebens­partner? Dann benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner.

Benötigte Nachweise

Bitte reichen Sie uns zusammen mit den Nachweisen, die Sie im Rahmen des Zuschusses erbringen müssen, folgende Unterlagen ein:

  • Das Formular Eigentümererklärung
    Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben ist.
  • Eine Melde­bescheinigung oder -bestätigung, aus der hervorgeht, dass die Eigen­tümerin oder der Eigen­tümer zum Zeit­punkt der Antrag­stellung unter der Adresse der geförderten Wohn­immobilie gemeldet ist.

Nachweise einreichen

  • Sie haben noch keine Auszahlungs­bestätigung erhalten? Dann laden Sie die oben genannten Unterlagen bitte vollständig aus­gefüllt und unter­schrieben im Kundenportal „Meine KfW“ hoch. Nutzen Sie hierfür die Uploadmöglichkeiten unter dem Punkt „Grundbuchauszug“.
    Hinweis: Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Unter­lagen, die Sie in Ihrer Auszahlungs­ablehnung finden.
  • Sie haben schon die Auszahlungs­bestätigung erhalten? Dann laden Sie die oben genannten Unter­lagen bitte unter www.kfw.de/hochladen-zuschuss hoch.
    Hinweis: Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Unter­lagen, die Sie in unserem Schreiben bzw. unserer E-Mail finden.