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Natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen, Grünflächen schaffen und Artenvielfalt fördern
Bitte beachten Sie die seit 01.02.2026 gültige Merkblattversion.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Ihr Projekt kann anderen als konkretes Vorbild dienen – und zeigen, wie natürlicher Klimaschutz vor Ort ganz praktisch gelingt. Wir möchten ausgewählte Vorhaben vorstellen, unter anderem durch:
Wie Sie mitmachen können, lesen Sie bitte in diesem PDF-Dokument(PDF, 136 KB, barrierefrei) nach.
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Bäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
Die Förderung besteht aus vier Modulen:
Dann können Sie von uns die Erstellung eines Grünflächenpflegekonzept nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 291 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) gefördert bekommen. Ergänzende Informationen finden Sie zudem im Abschnitt Häufige Fragen.
Ebenfalls können Sie von uns im Rahmen der Förderung von Öffentlichkeitsarbeit die Zertifizierung mit dem Label StadtGrün naturnah gefördert bekommen.
Dann können Sie von uns folgende technische Ausstattung gefördert bekommen:
Bitte beachten Sie Anlage 2 zu den Mindestanforderungen(PDF, 113 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5114).
Nicht förderfähig sind Geräte und Mähwerke mit rotierender beziehungsweise zerkleinernder Schlagtechnik (zum Beispiel Schlegel-, Kreisel-, Trommel-, Scheibenmähwerke, Mulchgeräte, Aufbereiter). Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind gerätetragende Fahrzeuge wie Radlader, Straßenbau-Lkw, Aufsitzgeräte, Transporter oder Traktoren.
Dann können Sie von uns die Anlage oder Aufwertung artenreicher, mehrjähriger, resilienter Wiesen gefördert bekommen.
Alternativ können Sie auch die Pflanzung von Gehölzen, die Anlage von Säumen und begleitende Pflanzung mehrjähriger Stauden gefördert bekommen.
Ergänzend fördern wir die Einbringung von Habitatelementen sowie die Entsiegelung von Böden.
Dann können Sie für Ihr Personal von uns eine Teilnahme an einem Bildungsangebot gefördert bekommen.
Gefördert werden Bildungsangebote mit einem Fokus auf ökologische, naturnahe Grünflächenpflege oder Pflanzenverwendung sowie mit einem Fokus auf naturnahe Gehölzpflege. Beispielhafte Bildungsangebote finden Sie auf der Produktseite im Abschnitt „Häufige Fragen“.
Dann können Sie von uns die Erstellung eines Stadtbaumkonzepts nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 291 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) gefördert bekommen.
Dann können Sie von uns eine Förderung für die Pflanzung von Straßenbäumen in Ihrem Ort erhalten.
Der Einbau von Pflanzsystemen kann ergänzend gefördert werden, ebenso in begründeten Fällen eine Spartenverlegung. Die anschließende Entwicklungspflege der Neupflanzungen können Sie über die Maßnahme B.5 gefördert bekommen. Die Gehölze der Liste nicht förderfähiger Gehölze(PDF, 145 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5113) sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Dann können Sie von uns eine Förderung für Einzelbaumpflanzungen sowie Pflanzungen von Sträuchern und Hecken erhalten. Die anschließende Entwicklungspflege der Neupflanzungen können Sie über die Maßnahme B.5 gefördert bekommen.
Die Gehölze der Liste nicht förderfähiger Gehölze(PDF, 145 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5113) sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Dann können Sie von uns eine Förderung für folgende Einzelmaßnahmen erhalten:
Dann können Sie von uns für bis zu 36 Monate die Entwicklungspflege gefördert bekommen.
In Modul C fördern wir die Entsiegelung inklusive Entsorgung mit maximal 20 % der förderfähigen Gesamtkosten. Eine Altlastensanierung ist ausgeschlossen. Sie stellen sicher, dass die naturschutzfachliche Wertigkeit der Projektfläche erhöht wird.
Dann fördern wir die Anlage Ihres geplanten Parks.
Weiterführende Informationen zu Pikoparks finden Sie auch hier.
Dann fördern wir die Anlage des Naturerfahrungsraums in Ihrem Ort sowie die Erstellung eines Konzepts zur Verstetigung des Flächenbetriebs über die Projektlaufzeit hinaus. Darüber hinaus fördern wir mit Maßnahme C.6 die Betriebskosten für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme.
Dann fördern wir die Anlage des urbanen Waldgartens in Ihrem Ort sowie die Erstellung eines Konzepts zur Verstetigung des Flächenbetriebs über die Projektlaufzeit hinaus. Darüber hinaus fördern wir mit Maßnahme C.6 die Betriebskosten für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme.
Dann fördern wir die Anlage des urbanen Waldes in Ihrem Ort.
Dann fördern wir die gemeinsame Umsetzung von mindestens zwei der folgenden Einzelmaßnahmen:
Bei Umsetzung einer Gewässerrenaturierung können Sie folgende Maßnahmen ergänzend gefördert bekommen:
Die Neuanlage von Kleingewässern ist nicht Bestandteil der Förderung, ebenso wenig der Bau technischer Anlagen.
Dann können Sie von uns für bis zu 36 Monate die Entwicklungspflege und im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen „C.2“ und „C.3“ zusätzlich die Betriebskosten gefördert bekommen.
Dann fördern wir die Erstellung des Entsiegelungskonzeptes nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 291 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) mit einer Förderung von Personalkosten. Zudem gibt es eine Förderung von Sachkosten, z.B. für externe Dienstleister bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000 Euro.
9 Monate nach Erhalt der Zusage übermitteln Sie uns einen Zwischenbericht. Wir vernetzen Sie mit Kommunen, die ebenfalls an einem Entsiegelungskonzept arbeiten.
Dann fördern wir Ihre Entsiegelungsmaßnahme sowie deren Planung inklusive bodenkundlicher Untersuchungen mit einem Zuschuss ausschließlich für Sachkosten. Die Planungsleistungen sind fester Bestandteil der Entsiegelungsmaßnahme und stellt kein Entsiegelungskonzept im Sinne der Maßnahme D.1 dar. Außerdem fördern wir den Rückbau von ober- und unterirdischen Anlagen inklusive der Entsorgung des Materials. Die Entsiegelung muss zu einer Entkopplung der Fläche von der Kanalisation führen.
Gefördert wird ausschließlich eine vollständige Entsiegelung und Begrünung der Projektflächen.
Altlastensanierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung im Rahmen des Labels StadtGrün Naturnah.
Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument Mindestanforderungen(PDF, 291 KB, barrierefrei) (600 000 5071). Eine informative Material- und Literatursammlung zu allen geförderten Maßnahmen finden Sie darüber hinaus auf der Webseite des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz. Haben Sie fachliche Fragen zum Natürlichen Klimaschutz, möchten Sie sich vernetzen oder über neueste Entwicklungen informiert sein? Dann wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz:
Beratungshotline (montags bis freitags 10-14 Uhr):
+49 30 72618 0200
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir:
Sie können den Zuschuss auch weiterleiten an z.B. Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Vereine/Stiftungen. Ebenso können Sie den Zuschuss in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen.
Der zusagefähige Zuschuss muss für jeden eingereichten Antrag mindestens 15.000 Euro betragen. Nutzen Sie die Möglichkeit Maßnahmen und Modulen zu bündeln oder Anträge in interkommunaler Zusammenarbeit zu stellen.
Der Zuschuss beträgt
Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d.h. Sie erhalten hierfür maximal 288.000 Euro (Module A bis D bei 80 % Zuschuss).
Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchstbetrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sachkosten für das Konzept - letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Flächen bis zu einer Größe von 1.000 Quadratmetern werden mit maximal 200 Euro pro Quadratmeter gefördert. Flächen ab einer Größe von 1.000 Quadratmetern werden mit maximal 100 Euro pro Quadratmeter gefördert.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Stellen Sie Ihren Antrag(PDF, 1 MB, barrierefrei) inklusive der Bestätigung zum Antrag direkt bei der KfW.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich per Mail an
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bitte unterzeichnen und siegeln Sie den Antrag und die Bestätigung zum Antrag rechtswirksam. Wenn Sie keine Vertretungsberechtigung gemäß Gemeindeordnung besitzen, weisen Sie Ihre Legitimation mit dem Formular "Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt" nach.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare und Downloads. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier(PDF, 359 KB, nicht barrierefrei).
Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen den Zuschuss für Sie bereit.
Starten Sie mit Ihrer Planung und mit den Maßnahmen, um den natürlichen Klimaschutz in Ihrer Kommune zu fördern.
Ihre Formulare und Nachweise senden Sie bitte per E-Mail an .
Hier finden Sie einen Überblick über den Prozess von der Antragstellung bis zur Kontrolle der Mittelverwendung.
Möchten Sie uns Ihren Antrag oder sonstige Dokumente zum Produkt zuschicken?
Nutzen Sie dazu unser Upload-Formular.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - Zuschuss(PDF, 298 KB, barrierefrei) | 600 000 5070 |
| Mindestanforderungen Natürlicher Klimaschutz in Kommunen(PDF, 291 KB, barrierefrei) | 600 000 5071 |
| Anhang 1 der Mindestanforderungen(PDF, 145 KB, barrierefrei) (Liste nicht förderfähiger Gehölze) | 600 000 5113 |
| Anhang 2 der Mindestanforderungen(PDF, 113 KB, barrierefrei) (förderfähige technische Geräteklassen) | 600 000 5114 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Antrag auf Gewährung eines Zuschusses(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 5072 |
| Bestätigung zum Antrag Erstellung der gBzA Unter dem Link können Sie die Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die gBzA bis auf weiteres die neuen Zuschussbeträge noch nicht ausweist. Bitte tragen Sie im Antragsformular, abweichend zur Bestätigung zum Antrag, den Zuschuss auf Basis der aktuellen Förderhöhe gemäß Merkblatt ein. | - |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Auszahlung(PDF, 638 KB, barrierefrei) | 600 000 5105 |
| Checkliste zur BnD - Maßnahme B.1(PDF, 737 KB, barrierefrei) | 600 000 5107 |
| Checkliste zur BnD - Maßnahme A.1(PDF, 286 KB, barrierefrei) | 600 000 5222 |
| Tabellarische Kostenaufstellung(PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) | 600 000 5166 |
| Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt(PDF, 681 KB, barrierefrei) | 600 000 0307 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 31 KB, nicht barrierefrei) Alternativ zu diesem Formular kann die Identifizierung auch per Video-Ident-Verfahren erfolgen. Kommen Sie dazu bitte per Mail auf uns zu: | 600 000 4574 |
| Bestätigung nach Durchführung (BnD; löst das Formular 600 000 5109 Verwendungsnachweis ab) Erstellung der gBnD | - |
| Anlage zur BnD - Formular Metadaten zu Geodaten(PDF, 810 KB, barrierefrei) | 600 000 5288 |
| Dokument | |
|---|---|
| Häufig gestellte Fragen(PDF, 359 KB, nicht barrierefrei) | |
| Vorlagen-Datei(ZIP, 276 KB, nicht barrierefrei) für die Erstellung von Geodaten Die Vorlage wurden vom Bundesamt für Naturschutz zur Verfügung gestellt. | |
| Infoblatt (nicht) förderfähige Kosten(PDF, 221 KB, barrierefrei) | 600 000 5265 |
| Infoblatt vorzuhaltende Unterlagen(PDF, 43 KB, barrierefrei) | 600 000 5108 |
| Infoblatt Geodaten(PDF, 2 MB, barrierefrei) | 600 000 5191 |
| Infoblatt Entsiegelung(PDF, 36 KB, barrierefrei) | 600 000 5237 |
| Infoblatt für Kirchen(PDF, 28 KB, barrierefrei) | 600 000 5245 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Zuschüsse(PDF, 166 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 2114 |
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals oder in der Dokumentenübersicht. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen:
FAQs zum Förderkredit "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (PDF, 330 KB, barrierefrei)
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen im Zusammenhang mit Zwischenauszahlungen oder der Erstellung des Nachweises der Mittelverwendung zu stellen, bieten wir Ihnen alle 3 Monate die „Sprechstunde Zwischenauszahlungen und Verwendungsnachweis“ an.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung von GIS-Datensätzen, bieten wir Ihnen alle 2 Monate die „Sprechstunde zu Geodaten / GIS-Datensätzen“ an.
Bitte melden Sie sich zu den Sprechstunden auf der Veranstaltungsseite an.
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