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Investieren Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Ab April 2026 bieten wir die Möglichkeit, den Zinssatz bereits zum Zeitpunkt der KfW-Zusage zu wählen. Damit erhalten Sie Planungssicherheit und verringern das Zinsänderungsrisiko zwischen Zusage und Abruf. Wir bearbeiten Ihren Wunsch so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass sich der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage dennoch verändern kann.
Die bislang bestehende Möglichkeit, den Zinssatz erst bei Abruf festzulegen, bleibt unverändert bestehen.
Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Investieren Sie in Infrastruktur, die für den Betrieb von Fahrzeugen ohne CO2-Abgasemissionen erforderlich ist, zum Beispiel:
Beachten Sie bitte: Wir fördern nur Investitionen, die ausschließlich dem Eigenbedarf der Kommune zugutekommen und in deren Zusammenhang Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben.
Beachten Sie bitte: Wir fördern nur Investitionen, die ausschließlich dem Eigenbedarf der Kommune zugutekommen und in deren Zusammenhang Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Wir fördern für Vorhaben in Deutschland
Um die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig verteilen zu können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligohöchstbeträge pro Darlehensnehmer festgelegt:
Berücksichtigung finden hierbei die valutierenden und zugesagten Direktkredite des Darlehensnehmers bei der KfW.
Sie haben die Möglichkeit, den Zinssatz entweder zum Zeitpunkt der KfW-Zusage oder zum Zeitpunkt des Abrufs zu wählen. Mit der Zinssatzfixierung bereits bei Zusage erhalten Sie Planungssicherheit und verringern das Zinsänderungsrisiko zwischen Zusage und Abruf.
Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages. Die in der Tabelle genannten Zinssätze gelten für den Tag der Zinssatzfixierung, unabhängig davon, ob dies der Tag der Zusage oder des Abrufs ist.
Die Spalten mit den Prozentangaben stellen die Laufzeitvarianten dar. Sie sind wie folgt zu verstehen: maximale Kreditlaufzeit, maximale Anzahl von Tilgungsfreijahren und maximale Zinsbindungsdauer. 20/3/10 bedeutet also: 20 Jahre maximale Kreditlaufzeit bei maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer maximal 10-jährigen Zinsbindung.
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und sind zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig.
| Bei der Zinssatzfixierung bei Abruf gilt | Bei der Zinssatzfixierung bei Zusage gilt |
|---|---|
| Der Zinssatz wird, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Laufzeitvarianten, wahlweise für die ersten fünf, zehn oder 20 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. | |
| Bei einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren wird das vorzeitige Kündigungsrecht des Kreditnehmers nach § 489 (1) 2. Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen. | |
| - | Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt der Kreditzusage, d. h. der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage kann sich verändern. |
| Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages. | - |
| Bei Teilabrufen gilt die beim ersten Teilabruf gewählte Zinsbindungsfrist auch für Folgeabrufe. | - |
| Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation zu marktnahen Konditionen. | |
Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie uns bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) bei der KfW ein.
Sie können zusätzlich zu diesem Kredit auch weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen, sofern die Summe der Förderungen die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigt.
Erstellen Sie Ihren persönlichen Tilgungsplan!
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW. Erstellen Sie dazu Ihr Antragsdokument über unsere Web-Anwendung. Anschließend laden Sie dieses bitte herunter, drucken es aus, unterzeichnen und siegeln es. Übermitteln Sie uns den Antrag bitte mit den erforderlichen Unterlagen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich per Mail an
Erstreckt sich die Bauzeit über mehrere Jahre? Dann stellen Sie bitte für jedes Haushaltsjahr einen neuen Kreditantrag, bezogen auf den jeweiligen Jahresabschnitt.
Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie ein Kreditangebot. Um es anzunehmen, reichen Sie die Annahmeerklärung(PDF, 720 KB, barrierefrei) ein.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Jetzt können Sie mit dem Abrufformular(PDF, 111 KB, barrierefrei) Ihre Fördermittel abrufen und die Zinsbindungsfrist wählen. In der Regel stellen wir die Mittel innerhalb eines Bankarbeitstages für Sie bereit.
Zinssätze ändern sich täglich.
Sofern Sie die Zinssatzfixierung bei Abruf beantragen, gilt: Wenn Sie die Mittel bis 15 Uhr abrufen, erhalten Sie den tagesaktuellen Zinssatz. Nach 15 Uhr gilt der Zinssatz des nächsten Bankarbeitstages.
Das Abrufformular senden Sie bitte per E-Mail an - alternativ per Post an die
KfW-Niederlassung Berlin
10865 Berlin
oder per Telefax (030/20264 662053).
Möchten Sie uns Ihren Antrag oder sonstige Dokumente zum Produkt zuschicken? Nutzen Sie dazu unser Upload-Formular.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt IKK - Nachhaltige Mobilität(PDF, 105 KB, barrierefrei) | 600 000 4892 |
| Technische Mindestanforderungen(PDF, 183 KB, barrierefrei) | 600 000 4891 |
| Hinweise für Mittelabrufe bei der KfW(PDF, 128 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0308 |
| Infoblatt DAWI(PDF, 121 KB, barrierefrei) | 600 000 5185 |
Wir gehen mit Ihnen den nächsten Digitalisierungsschritt: Nutzen Sie für die Erstellung Ihres Kreditantrags ab sofort ausschließlich unsere Web-Anwendung. Dadurch wird eine reibungslosere und damit schnellere Bearbeitung Ihres Kreditantrags möglich.
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Antragsdokument über die Web-Anwendung | - |
| Bestätigung zum Kreditantrag Erstellung der BzA Unter dem Link können Sie online die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. | - |
| Selbsterklärung DAWI(PDF, 798 KB, barrierefrei) | 600 000 5183 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 31 KB, nicht barrierefrei) Alternativ zu diesem Formular kann die Identifizierung auch per Video-Ident-Verfahren erfolgen. Kommen Sie dazu bitte per Mail auf uns zu: | 600 000 4574 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Annahmeerklärung Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 720 KB, barrierefrei) | 600 000 0207 |
| Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt(PDF, 681 KB, barrierefrei) | 600 000 0307 |
| Abruf für Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 111 KB, barrierefrei) | 600 000 0311 |
| Verwendungsnachweis - Direktkredit(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0167 |
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
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