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Zuschuss Nr.444Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen, Grünflächen schaffen und Artenvielfalt fördern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: 50 % bis 80 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Kommunen bei der Gestaltung von Grünflächen sowie die Entsiegelung von Flächen
  • Ihr Vorteil: Investitionskosten sparen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Bitte beachten Sie die seit 01.02.2026 gültige Merk­blatt­version.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

So fördern wir Sie

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.