Innenansicht einer modernen und lichtdurchflutete Breitensporthalle

    Neubau Nichtwohngebäude

    Neue energieeffiziente Gebäude mit Fördermitteln finanzieren

    Ob Geschäftsstelle oder Sporthalle: Der Neubau eines Nicht­wohn­gbäudes ist meist ein Millionen­projekt für soziale Organi­sationen und Vereine. Gut, dass Sie dafür staatliche Förder­mittel bei der KfW beantragen können.

    Investieren Sie in Infrastruktur und Klima­schutz

    Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie erhalten moderne Räume, Sie senken spürbar Ihre Energie­kosten und Sie entlasten dauer­haft unser Klima – denn je weniger Energie Sie ver­brauchen, umso weniger Schad­stoffe werden emittiert.

    Weil Sie dadurch den Klima­schutz voran­bringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nicht­wohn­gebäude in Eigen­regie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertig­stellung kaufen.

    Beispiele für Nichtwohngebäude

    • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Geschäftsstelle
    • Betriebsgebäude, zum Beispiel Garage für Einsatz­fahrzeuge
    • Funktionsgebäude, zum Beispiel Gemeindezentrum, Senioren-Café oder Jugend­club
    • Turnhalle oder Vereinsheim

    Die Förderung für Ihr Projekt

    Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unterzeichnen), können Sie die Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Nichtwohn­gebäude (299)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energie­effizient und klimafreundlich gestalten.

    Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40, wenn Sie zusätzliche Anforde­rungen an die Nachhaltigkeit erfüllen. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­­gebäude nur 40 % Primärenergie im Vergleich zu einem Referenz­gebäude benötigt. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht.

    Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­gebäude 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse nur 40 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 % des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 45 % besser.

    Erreichen Sie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben. Der maximale Kredit­betrag steigt auf 15 Mio. Euro, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude mit QNG erfüllt.

    Übrigens: Achten Sie darauf, dass im Kauf­vertrag für Ihre Immobilie die Effizienz­haus-Stufe aufgeführt ist.

    Baumaßnahmen für ein Effizienzgebäude

    Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

    • Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
    • Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen
    • erneuerbare Energien

    Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

    Was genau wird gefördert

    Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungs­leistungen, für die Baustellen­einrichtung oder für die Dach- und Fassaden­begrünung.

    In den beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

    • den Bau einschließlich Nebenkosten
    • die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
    • die Nachhaltigkeitszertifizierung

    Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienz­gebäude kaufen, fördern wir den Kauf­preis des Gebäudes und die Nachhaltigkeits­zertifizierung. Notariats­gebühren und andere Neben­kosten werden nicht gefördert.

    Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grund­stücks­kauf werden nicht mit­gefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen.

    Förderung beantragen: Nur mit Energieeffizienz-Experten

    Bei klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Für die Förder­stufe QNG benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

    Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz zugelassen, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltig­keit finden Sie über die Internet­seite qng.info.

    Zur Energieeffizienz-Expertenliste

    Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

    Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

    Hier geht es zum passenden Förderprodukt: