Neubau Nichtwohngebäude
Ob Geschäftsstelle oder Sporthalle: Der Neubau eines Nichtwohngbäudes ist meist ein Millionenprojekt für soziale Organisationen und Vereine. Gut, dass Sie dafür staatliche Fördermittel bei der KfW beantragen können.
Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie erhalten moderne Räume, Sie senken spürbar Ihre Energiekosten und Sie entlasten dauerhaft unser Klima – denn je weniger Energie Sie verbrauchen, umso weniger Schadstoffe werden emittiert.
Weil Sie dadurch den Klimaschutz voranbringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nichtwohngebäude in Eigenregie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertigstellung kaufen.
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energieeffizient und klimafreundlich gestalten.
Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40, wenn Sie zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllen. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzgebäude nur 40 % Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse nur 40 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 15 Mio. Euro, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt.
Übrigens: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag für Ihre Immobilie die Effizienzhaus-Stufe aufgeführt ist.
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.
In den beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude kaufen, fördern wir den Kaufpreis des Gebäudes und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Notariatsgebühren und andere Nebenkosten werden nicht gefördert.
Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grundstückskauf werden nicht mitgefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen.
Bei klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Für die Förderstufe QNG benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit.
Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz zugelassen, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit finden Sie über die Internetseite qng.info.
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen
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