Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
- Versorgung und Entsorgung
- Verkehrsinfrastruktur
- Betriebsmittel (bis 30.06.2022)
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben.
Die Betriebsmittelfinanzierung steht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen nun auch für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe und zur Beseitigung von Hochwasserschäden zur Verfügung.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Reine Kapitalanlagen und reine (Eigen-)Kapitalausstattungen
- Leasingfinanzierungen
- Eigenleistungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, dazu zählen zum Beispiel
- käuflicher Erwerb
- Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- Vermögensübertragungen im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- Räume zur Glaubensausübung
- Investitionen von politischen Parteien
- Generell bestimmte Vorhaben, oder Vorhaben unter bestimmten Bedingungen, die Sie unserer Ausschlussliste (PDF, 117 KB, nicht barrierefrei) entnehmen können
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien (PDF, 394 KB, barrierefrei), die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1), den Gebäudesektor (Kapitel 2.4) und den Stromerzeugungssektor (Kapitel 2.5).