Bau oder Kauf Wohngebäude
Sie möchten in Ihrer Kommune Wohngebäude bauen oder einen als Wohngebäude genutzten Neubau kaufen? Bevor Sie mit den Baumaßnahmen starten oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützen wir Sie, wenn Sie energieeffizienten Wohnraum schaffen und erneuerbare Energien einsetzen.
In vielen Regionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Wohnraum höher als das Angebot. Vor allem in großen Ballungszentren wird bezahlbarer Wohnraum so zu einer sozialen Frage. Gleichzeitig verursachen Gebäude in Deutschland einen großen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.
Sie als Kommune können dabei helfen, diese Spirale zu durchbrechen. Mit dem Bau oder Kauf eines Effizienzgebäudes, welches als Wohngebäude genutzt wird, entgegnen Sie nicht nur der Wohnungsnot in Ihrer Kommune, sondern tragen gleichzeitig zum Klimaschutz im Quartier bei.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung für ein Bauvorhaben beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Sie möchten zum Gelingen der Energiewende beitragen? Als Kommune können Sie mit einer nachhaltigen Quartiersversorgung die Energieeffizienz entscheidend verbessern. Hier bezuschussen wir die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts sowie die Umsetzung des Konzepts und das Sanierungsmanagement. Neu ist die Förderung von Themen rund um Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier: Grüne Infrastruktur, wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität werden nun ebenfalls bezuschusst.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren kommunalen Wohnbestand energieeffizient sanieren oder eine frisch sanierte Immobilie kaufen, erhalten Sie ebenfalls attraktive Förderungen und senken gleichzeitig weiter den Energieverbrauch in Ihrer Kommune.
Klimafreundlich bauen und sanieren
Klimafreundlich bauen und sanieren
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Sie erhalten bis zu 10 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 500.000 Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht „förderfähig“. Beispiel: Wenn Sie ein neu gebautes Gebäude kaufen, sind die Grundstückskosten nicht förderfähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.