Effizienzhaus
Wie energieeffizient ist unser kommunaler Wohnungsbestand? Dafür gibt es einen Maßstab: das Effizienzhaus. Genau wie im privaten Hausbau oder bei der privaten Sanierung können Sie als Kommune mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nun auch Wohngebäude bauen oder sanieren und dabei verschiedene Effizienzhaus-Stufen erreichen. Diese Stufen geben Auskunft über das energetische Niveau des Wohngebäudes und entscheiden gleichzeitig über die Höhe der Förderung.
Schlecht gedämmte Wände oder Dächer, alte Heizungsanlagen – Wohngebäude machen einen großen Teil des Energieverbrauchs und des CO2 Ausstoßes aus. Daher sind energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und werden staatlich gefördert – sowohl Neubauten als auch Sanierungen. Vorteil für Kommunen: Sie profitieren von einer Förderung und sparen dauerhaft Energiekosten.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Immobilien, für den es verschiedene Stufen gibt. Welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen, wird anhand von zwei Kriterien ermittelt:
Je weniger Energie Ihr Gebäude nach außen hin verliert und im Gebäude verbraucht, desto niedriger ist die Effizienzhaus-Stufe.
Die Werte 40 bis 85 kennzeichnen die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG mit dem Wert 100 benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust liegt nur bei 70 % des Referenzgebäudes. Der Energieverbrauch ist somit um 45 % und der bauliche Wärmeschutz um 30 % besser als bei einem Effizienzhaus 100.
Ergänzend zu den Effizienzhaus-Stufen wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei neue Förderklassen eingeführt:
Wenn Ihre Immobilie die Anforderungen einer der Zusatzklassen erfüllt, erhöht sich Ihre Förderung.
Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.
Aber: Jedes Gebäude ist anders. Gleiche Maßnahmen können an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzhaus beantragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Klimafreundlich bauen und sanieren
Klimafreundlich bauen und sanieren
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Sie erhalten bis zu 10 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 500.000 Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Sie erhalten in der höchsten Effizienzhaus-Stufe bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit – mit bis zu 25 %, also 37.500 Euro je Wohneinheit Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.