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Effizienzhaus
Bauen und Sanieren in Kommunen – mit Effizienzhaus-Stufe
Wie energieeffizient ist unser kommunaler Wohnungsbestand? Dafür gibt es einen Maßstab: das Effizienzhaus. Genau wie im privaten Hausbau oder bei der privaten Sanierung können Sie als Kommune mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nun auch Wohngebäude bauen oder sanieren und dabei verschiedene Effizienzhaus-Stufen erreichen. Diese Stufen geben Auskunft über das energetische Niveau des Wohngebäudes und entscheiden gleichzeitig über die Höhe der Förderung.
Schlecht gedämmte Wände oder Dächer, alte Heizungsanlagen – Wohngebäude machen einen großen Teil des Energieverbrauchs und des CO2 Ausstoßes aus. Daher sind energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und werden staatlich gefördert – sowohl Neubauten als auch Sanierungen. Vorteil für Kommunen: Sie profitieren von hoher Förderung und sparen dauerhaft Energiekosten.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Immobilien, für den es verschiedene Stufen gibt. Welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen, wird anhand von zwei Kriterien ermittelt:
- Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Gebäude selbst verbraucht wird.
- Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärme über die Gebäudehülle, also zum Beispiel über Außenwände oder das Dach, verloren geht.
Je weniger Energie Ihr Gebäude nach außen hin verliert und im Gebäude verbraucht, desto niedriger ist die Effizienzhaus-Stufe und desto höher ist Ihre Förderung.
Die Effizienzhaus-Stufen 40 bis 100
Die Werte 40 bis 100 kennzeichnen die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG mit dem Wert 100 benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust liegt nur bei 70 % des Referenzgebäudes. Der Energieverbrauch ist somit um 45 % und der bauliche Wärmeschutz um 30 % besser als bei einem Effizienzhaus 100.
Zusätzlich wichtige Klassen
Ergänzend zu den Effizienzhaus-Stufen wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei neue Förderklassen eingeführt:
- Erneuerbare-Energien-Klasse: Ihr Wohngebäude wird mindestens zu 55 % mit erneuerbaren Energien beheizt.
- Nachhaltigkeits-Klasse: Ihr Wohngebäude ist mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert.
Wenn Ihre Immobilie die Anforderungen einer der Zusatzklassen erfüllt, erhöht sich Ihre Förderung.
So wird Ihr Wohngebäude ein Effizienzhaus
Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.
- Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein, damit keine Heizwärme über Schwachstellen verloren geht.
- Bei der Anlagentechnik müssen Sie erneuerbare Energien einsetzen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage.
- Mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nutzen Sie die warme Abluft und gewinnen daraus neue Heizwärme.
Aber: Jedes Gebäude ist anders. Gleiche Maßnahmen können an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Förderung eines Effizienzhauses: Nur mit Energieeffizienz-Experten
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzhaus beantragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Hier geht es zum passenden Förderprodukt:
-
Kommunen – Kredit
Klimafreundlich bauen und sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
-
Kommunen – Zuschuss
Klimafreundlich bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 3,75 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Sanierungszuschuss bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Sie erhalten bis zu 30 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 6,75 Mio. Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Sie erhalten in der höchsten Effizienzhaus-Stufe bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit – mit bis zu 45 %, also 54.000 Euro je Wohneinheit Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir rechnen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit als förderfähige Kosten an. Davon erhalten Sie bis zu 54.000 je Wohneinheit als Investitionszuschuss ausgezahlt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.