Sanierung Wohngebäude
Sie möchten in Ihrer Kommune Wohnraum sanieren oder eine frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen? Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützen wir Sie, wenn Sie Wohngebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Die energetische Sanierung von Wohnhäusern bringt viele Vorteile für Ihre Kommune: Durch eine nachhaltige Modernisierung des kommunalen Wohnungsbestands wird Ihre Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver. Außerdem fördern Sie mit einer Sanierung die lokale Wertschöpfung und leisten durch den verminderten CO2-Ausstoß einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung für ein Bauvorhaben beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Zur Energieeffizienz-Expertenliste
Ausnahme: Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik genügt es, wenn statt der Energieeffizienz-Experten das ausführende Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellt.
Sie möchten zum Gelingen der Energiewende beitragen? Als Kommune können Sie mit einer nachhaltigen Quartiersversorgung die Energieeffizienz entscheidend verbessern. Hier bezuschussen wir die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts sowie die Umsetzung des Konzepts und das Sanierungsmanagement. Neu ist die Förderung von Themen rund um Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier: Grüne Infrastruktur, wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität werden nun ebenfalls bezuschusst.
Gut zu wissen: Wenn Sie selbst einen Neubau als Wohngebäude errichten oder einen Neubau kaufen, erhalten Sie ebenfalls attraktive Förderungen und machen sich gleichzeitig für mehr Wohnraum in Ihrer Kommune stark.
Energieeffizient sanieren
Energieeffizient sanieren
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Umfeldmaßnahmen umfassen die Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, sowie die Inbetriebnahme (z. B. Energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen oder Wiederherstellungsarbeiten).
Ein Tilgungszuschuss wirkt wie ein Tilgungsnachlass – Sie zahlen weniger zurück.
Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht „förderfähig“. Beispiel: Wenn Sie Ihre bestehende Immobilie zum Effizienzhaus sanieren, sind die Kosten für den Einbau eines Ölbrennwertkessels nicht förderfähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Dafür muss Ihr Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Der maximale Tilgungszuschuss kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung/Baubegleitung beantragt wird.
Der maximale Zuschussbetrag kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung/Baubegleitung beantragt wird.